Frühester Einstellungstermin ✓ Beispiele für Formulierung ✓ im Anschreiben nennen: "ja oder nein" ✓
Vorgaben in Stellenanzeigen wie "Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit frühestmöglichem Einstellungstermin" oder "Schicken Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit der Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins" sind eigentlich eindeutig formuliert.
Aus der Praxis: Bewerberinnen und Bewerber sollen entsprechend im Anschreiben den Eintrittstermin konkret benennen. Dennoch möchten viele Stellensucher sich eher bedeckt halten.
Berechtigte Fragen: Muss also auf die Forderung reagiert werden? Und ist man sofort "aus dem Rennen", wenn ein frühestmöglicher Eintrittstermin nicht genannt wird? Und gibt es womöglich Zwischenlösungen, die zu empfehlen sind?
Ausgangssituation: Aus unserer Erfahrung in der Beratung von Führungskräften und Fachspezialisten wissen wir, dass es auch beim Wunsch nach Angabe des frühestmöglichen Einstellungstermins einen Gestaltungsspielraum gibt, den Sie zu Ihren Gunsten nutzen können.
Freistellung: Oft sind Managerinnen und Manager vom alten Arbeitgeber freigestellt worden. Um in diesen Fällen die Verhandlungsposition mit einem neuen Arbeitgeber nicht unnötig zu verschlechtern, empfiehlt es sich, die Freistellung nicht schon im Anschreiben zu erwähnen.
Bedeckt halten, Chancen nutzen: Statt also zu formulieren "Ich bin seit zwei Monaten freigestellt und kann auf jeden Fall ab dem xx.xx.xxxx für Sie tätig werden." sollte lieber allgemeiner formuliert werden: "Mein frühester Eintrittstermin wäre der xx.xx.xxxx. In Absprache mit meinem momentanen Arbeitgeber könnte ich eventuell auch etwas früher bei Ihnen anfangen."
Sprinterklausel: Häufig entspricht eine Formulierung in Sachen Eintrittstermin sogar der Wahrheit. Denn in Aufhebungsverträgen wird immer öfter die "Sprinterklausel" vereinbart, die beinhaltet, dass optional eine längere Kündigungsfrist gewährt wird, aber der freigestellte Arbeitnehmer jederzeit selbst kündigen kann, wenn er einen neuen Job gefunden hat.
Neuer Job, mehr Abfindung: Weiter gehört zu dieser Vereinbarung, dass ein Arbeitnehmer in derartigen Fällen die restlichen Monate der Freistellung, die dann nicht in Anspruch genommen werden, als zusätzliche Abfindung erhält.
Offene Karten: In Ausnahmefällen empfiehlt sich dagegen ein offensiveres Vorgehen, beispielsweise weil der von der Firma beauftragte Personalberater bereits im telefonischen Erstkontakt betont, dass die Stelle sehr schnell besetzt werden muss. Dann kommen Bewerber zum Zug, die keine langen Kündigungsfristen einhalten müssen.
Beispiel: Im Anschreiben könnte dies so formuliert werden: "Ich könnte kurzfristig bei Ihnen anfangen, da mein alter Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten Insolvenz anmelden musste." oder "Ich könnte kurzfristig bei Ihnen anfangen, da meine Abteilung aufgrund einer Umstrukturierung aufgelöst wurde."
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