Ist gut nur Durchschnitt oder genug? ✓ Wann ist sehr gut übertrieben? ✓ frührere Zeugnisse im Blick ✓ Aufgaben und Erfolge herausarbeiten ✓
Sie können auf Ihre Zeugnisbewertungen selbst Einfluss nehmen?
Sie dürfen einen ersten Entwurf erstellen?
Oder das Zeugnis sogar einfach zur Unterschrift beim wohlwollenden Vorgesetzten vorlegen?
Das klingt zunächst ideal, ist im Berufsalltag oft üblich und bietet Ihnen viele Chancen für künftige Bewerbungen.
Aber entscheiden Sie sich jetzt für Höchstnoten? Für Superlative? Für extrem herausragende Bewertungen? Oder "nur“ für gute Noten?
Welche Notenstufen sind im Arbeitszeugnis für die Gesamtnote und die vielen Einzelbewertungen eigentlich üblich und angemessen?
Wir erläutern Ihnen worauf es wirklich ankommt, schließlich beraten wir seit über 25 Jahren zu den Themen Zeugnis, Bewerbung und Vorstellungsgespräch.
Profitieren Sie von unserem Insiderwissen.
Klare Antwort: Nein.
Jedes aussagekräftige End- oder Zwischenzeugnis für eine Führungskraft oder einen Fachspezialisten besteht aus 20 bis 25 Einzelbewertungen und dazugehörigen Formulierungen.
Pro Bewertung kann ein Satz ausreichen, oft werden auch zwei oder sogar drei Erläuterungen pro Note verwendet.
Hierbei ist zu bedenken, dass ein deutlicher Unterschied zwischen „sehr guten“ und „übertrieben sehr guten“ Bewertungen besteht.
Extrem positive Bewertungen wie
„stets in allerhöchstem Maße herausragend“,
„beeindruckte mit ihrer exzellenten und äußerst analytisch-strukturierten Vorgehensweise, die stets zu einer hervorragenden Problemlösung in führte“,
„immer sehr weit über unseren außerordentlich hohen Erwartungen“
„durchgehend absolut überzeugende und weit über dem üblichen Abteilungsdurchschnitt liegende Leistungen“
wirken, insbesondere wenn sie gehäuft auftreten, aufgesetzt und damit unglaubwürdig.
Dieser unglaubwürdige Eindruck wird noch verstärkt, wenn aus dem Kündigungsgrund im Schlussabsatz klar wird, dass der oder dem Beurteilten von Seiten der Firma gekündigt worden ist.
Es drängt sich dann die Frage auf: Würde eine Firma wirklich dem besten Mitarbeiter kündigen?
Zunächst machen wir Sie mit den Überlegungen vertraut, die dagegen sprechen, auf "sehr gute" Bewertungen im Zeugnis zu bestehen.
Im Idealfall kündigt der Mitarbeiter dem Unternehmen, was auch im Zeugnis durch die Formulierung "Herr Schmidt verlässt uns auf eigenen Wunsch." deutlich gemacht wird.
Hat aber die Firma ohne nähere Begründung gekündigt ("Das Arbeitsverhältnis endet am 31.12.20XX") und reiht sich dennoch eine Top-Bewertung an die andere, ist dies für geübte Zeugnisleser ein deutlich erkennbarer Widerspruch.
Anders sieht es bei einer betriebsbedingten Kündigung aus. Hat der Arbeitnehmer sehr lange und sehr erfolgreich gearbeitet, darf das Zeugnis, entsprechend den jahrelang gezeigten außerordentlichen Leistungen, auch „sehr gute“ Bewertungen enthalten.
Weiter sind erstklassige Noten immer auch unglaubwürdig, wenn eine Kündigung bereits in der Probezeit erfolgte. Warum sollte das Unternehmen einer Spitzenkraft nach so kurzer Zeit schon wieder kündigen?
Enthalten frühere Schul-, Hochschul-, Praktikums- oder Arbeitszeugnisse überwiegend die Note "befriedigend", fällt eine "sehr gute" Bewertung aus der Reihe und damit auf. Wer hier die frei Wahl hat, sollte zunächst auf "gute" Bewertungen setzen. Die Gelegenheit für Steigerungen wird sicherlich noch kommen.
Problematisch sind erstklassige Bewertungen auch dann, wenn die Beschäftigungsdauer bei einem Arbeitgeber sehr lang war, aber keine berufliche Entwicklung (zusätzliche Aufgaben, erweiterte Verantwortung, Aufstieg) zu erkennen ist.
Liegen mehrere Zeugnisse vorliegen, die den Arbeitnehmer als „Superman“ oder „Superfrau“ benoten, fällt dabei aber auf, dass die Beschäftigungsdauer in allen beruflichen Stationen eher auffällig kurz war, sollte von Höchstnoten ebenfalls Abstand genommen werden.
IronieLandesarbeitsgericht Hamm verbietet Ironie im Zeugnis Laut einer Entscheidung des LG Hamm müssen Mitarbeiter Ironie im Arbeitszeugnis nicht hinnehmen (Az.: 12 Ta 475/16). Eine Formulierung wie "Wenn es eine bessere Note als 'sehr gut' geben würde, würden wir ihn damit beurteilen" ist unzulässig. Dies gelte insbesondere dann, wenn eine Formel des Bedauerns zum Ausscheiden des ehemaligen Mitarbeiters fehle. Denn das wirke im Zusammenspiel so, als sei das Zeugnis nicht ernst gemeint. |
Diese Gründe dagegen lassen eine Top-Bewertung durchaus auch für Dritte plausibel erscheinen.
Wenn der Branche das Image wichtig ist, nur die Besten zu beschäftigen. Dies gilt beispielsweise für Unternehmensberatungen und Wirtschaftsprüfungen. In unserer Beratungspraxis stellen wir häufiger fest, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spezieller Branchen gehäuft "erstklassige" Zeugnisse vorweisen.
Wenn bereits ein früheres Zwischenzeugnis beim gleichen Arbeitgeber der Note "sehr gut" entspricht. Sollte das Schlusszeugnis hier in den Bewertungen abfallen, würde dies Spekulationen über das momentane und damit auch über das künftige Leistungsvermögen des Arbeitnehmers auslösen.
Wenn vorherige Arbeitszeugnisse von alten Arbeitgeber oder auch Hochschulzeugnisse ebenfalls "sehr gut" sind.
Überzeugend ist natürlich, wenn die Leistungen am Arbeitsplatz tatsächlich "sehr gut" waren. Orientieren Sie sich an diesen Beispielen, die im Zeugnis besonders erwähnt werden sollten.
Intensive Aufbauarbeit, um neue Märkte zu erschließen,
Turnaround eines Unternehmens,
erfolgreiche Integration eines Mitbewerbers im Rahmen einer Übernahme,
nachhaltige Senkung des Krankenstandes,
außergewöhnliche Vertriebsarbeit.
Aber auch hier gilt: "Sehr gut" ist glaubwürdig, permanent aneinandergereihte Superlative sind es nicht.
AussagekraftNutzen Sie unsere bewährten digitalen Bewerbungshelfer, um schneller zum "sehr guten" oder ebenso nützlichen "guten" Arbeitszeugnis zu kommen. inspirierend: 4 x Führungskräfte - 100 Aufgaben, 100 Erfolge hilfreich: 4 x Fachkräfte - 100 Aufgaben, 100 Erfolge
nützlich: 4 x Arbeitszeugnis gewerbliche Mitarbeiter Technik aktiv: 4 x Arbeitszeugnis kaufmännische Mitarbeiter
ergänzend: 1.300 Formulierungen in Notenstufen |
Bei durchschnittlichen Bewertungen der Note "drei" sollte in jedem Fall der Versuch einer Nachbesserung unternommen werden. Dabei helfen Ihnen unsere Zeugnismuster und –vorlagen. Alle Formulierungen dort sind „sehr gut“ oder „gut“.
Ihr Einsatz lohnt sich, schließlich bestätigt die Praxis immer wieder, dass die sehr viele Firmen spätestens beim zweiten begründet vorgetragenen Änderungsversuch den Wünschen des ehemaligen Arbeitnehmers weitgehend entsprechen.
Diplomatische Härtnäckigkeit in Kombination mit der Fähigkeit, den richtigen Ansprechpartner in der Firma zu begründbaren Änderungswünschen zu bewegen, zahlen sich in der Regel aus.
BeratungspraxisViele Firmen scheuen zeitlich aufwendige Verbesserungsaktionen am Arbeitszeugnis und belastende Streitigkeiten, möglicherweise bis zum Arbeitsgerichtsprozess Deshalb werden Änderungswünsche häufig einfach akzeptiert oder zumindest in großen Teilen umgesetzt. Diese sehr pragmatische Zeugnispraxis wurde auch in einer wissenchaftlichen Studie bestätigt. |
Wo können Sie ansetzen, wenn Sie Verbesserungen erreichen möchten? Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, die Sie nutzen können. Gehen Sie ebenso vor, wie wir in unseren Zeugnisberatungen (keine Rechtsberatung).
Ein guter erster Ansatzpunkt ist immer die Tätigkeitsbeschreibung. Hier geht es um die Aufgaben die Arbeitnehmer täglich oder regelmäßig erledigt haben. Da es dabei weniger um Bewertungen, sondern lediglich um eine vollständige und möglichst aussagekräftige Beschreibung geht, ist der Widerstand auf der Firmenseite hier meist eher gering.
Aus diesem Grund enhalten unsere Endzeugnis- und Zwischenzeugnisdownloads jeweils Hunderte von Beispielformulierungen, die Arbeitnehmern plastisch vor Augen führen, wie der Tätigkeitsblock besser formuliert werden kann.
Aber auch hinsichtlich der vielen Einzelnoten lohnt es sich immer, begründete Änderungen einzufordern. Oft vergessen werden besondere IT-Kenntnisse oder Fremdsprachen, die beispielsweise im Umgang mit Kunden oder Kollegen eingesetzt wurden.
Zentral sind natürlich auch die Gesamtnote und der wichtige Schlussabsatz (Kündigungsgrund, Dank, Bedauern über den Weggang).
Wenn Sie leichter zum überzeugenden Arbeitszeugnis kommen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere PDF-Downloads, in denen alle hier genannten Vorgaben vollständig umgesetzt sind.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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