Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer merken erst nach einiger Zeit, dass ihre Arbeitszeugnisse missverständliche Bewertungen, sachliche Fehler oder sogar gravierende Abwertungen enthalten. Oft tauchen dann diese Fragen auf.
Wie lange kann man das Arbeitszeugnis noch anfechten?
Müssen die Änderungen begründet werden?
Und wie kann der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet werden, Fehler zu entfernen?
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Grundsätzlich sollten Sie zunächst die Ausgangslage genau prüfen.
Wollen Sie inhaltliche oder formale Fehler in einem bereits erstellten und Ihnen zugesandten Arbeitszeugnis korrigieren lassen?
Oder haben Sie noch gar kein Arbeitszeugnis erhalten, obwohl das Arbeitsverhältnis längst beendet wurde. Und möchten jetzt endlich ein vollständig ausformuliertes Arbeitszeugnis zugesandt bekommen?
Leider gibt es keine klar geregelte gesetzliche Frist, innerhalb derer Arbeitnehmer ihr bereits übermitteltes Zeugnis anfechten können.
Rechtsexperten sprechen hier vom "Grundsatz der Verwirkung". Damit ist gemeint, dass die Beschwerde über das vermeintlich unzutreffende Zeugnis den ehemaligen Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten erreichen muss. Gelegentlich ist auch von neun Monaten die Rede.
Verstreicht diese Frist, lehnen Arbeitsgerichte Klagen üblicherweise ab. Einzelne Gerichte haben auch schon nach vier Monaten Korrekturansprüche abgelehnt.
Weiter kann es auch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geben, die zu beachten sind. Im Zweifelsfall sollten Sie hier Rechtsexperten um Rat fragen.
Es gilt: Wenn Sie Änderungen im Arbeitszeugnis wünschen, sollten Sie diese dem alten Arbeitgeber zügig mitteilen.
Aus unserer über 25-jährigen Beratungspraxis in Sachen Arbeitszeugnis wissen wir, dass es sich lohnt, zunächst eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Teilen Sie Ihrem Ansprechpartner in der Firma mit, welche Mängel Ihnen aufgefallen sind.
Bitten Sie um Änderung.
Idealerweise fügen Sie Ihrem Schreiben gleich bessere Formulierungen bei.
Wenn es um das Aufgabenfeld und die übernommenen Tätigkeiten geht, werden Änderungen oft mit wenig Widerstand übernommen.
Gleiches gilt für formale Fehler, beispielsweise Rechtschreibfehler, Grammatikfehler oder Fehler in Zeitangaben.
Wenn es um einzelne Bewertungen in Notenstufen geht, sind kurze Begründungen sinnvoll.
Verweisen Sie einfach darauf, dass Sie das verbesserte Zeugnis dringend für Bewerbungszwecke benötigen - und setzen Sie eine Frist, beispielsweise 14 Tage.
Reagiert Ihr Ex-Arbeitgeber nicht auf Ihren Änderungswunsch, können Sie sich von einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin beraten lassen.
Sind die Fronten bereits sehr verhärtet, empfiehlt es sich, nur die zentralen Fehler anzusprechen.
Je länger eine "Wunschliste" wird, desto mehr Widerstand wird die Gegenseite zeigen.
Auch Ihr Rechtsbeistand wird eine Frist setzen.
Hat das anwaltliche Schreiben nicht zum Erfolg geführt, können Sie Klage einreichen lassen.
Hier gilt es, die Schwere der Fehler, die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko abzuwägen.
Diese typischen Fehler tauchen in Arbeitszeugnissen immer wieder auf.
Einleitungsabsatz passiv formuliert
Zu knappes Aufgabenfeld
Besondere Erfolge nicht erwähnt
Kein Engagement erkennbar
Lernbereitschaft fehlt
Qualität der Arbeitsleistung nicht bewertet
Durchschnittliche Fachkenntnisse
Kundenorientierung fehlt (Vertrieb, Beratung, Consulting usw.)
Strategisches Denken und unternehmerisches Denken fehlen (Führungskräfte)
Schwache Gesamtnote
Schlussabsatz ohne Dank
Bedauern über den Weggang fehlt
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Und nutzen Sie unser Praxiswissen.
Arbeitszeugnis: 200 Formulierungen
Arbeitszeugnis: Aufbau
Arbeitszeugnis: Tätigkeitsbeschreibung
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Stellen Sie sicher, dass auch Ihre individuellen Stärken im Zeugnis genannt werden.
Schließlich verfügen Industriemechaniker in der Regel über andere Stärken als Finanzbuchhalterinnen.
Und Führungskräfte benötigen andere Management-Kompetenzen als Projektleiterinnen und Projektleiter.
Coachingtipp Werten Sie mehrere für Sie interessante Stellenanzeigen aus, um aus Firmensicht zu erfahren, welche aktuellen Kenntnisse und Stärken in Ihrem Arbeitsfeld gewünscht werden. Wirken Sie darauf hin, dass Ihr Zeugnis entsprechend geändert wird. |
Wir erleben es ständig, dass aussagekräftige Zwischen- oder Endzeugnisse dazu beitragen, dass Gespräche mit Recruitern, Personalmitarbeitern oder künftigen Fachvorgesetzten schneller terminiert werden.
Bereiten Sie sich darauf vor, dass zu Ihren Aufgaben, Tätigkeiten, Erfolgen, Leistungen und Verantwortungsbereichen im Detail nachgefragt wird.
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