Arbeitszeugnis fälschen: Tipps + Strafen

Von Püttjer - Schnierda
  • Das Beendigungsdatum des alten Arbeitsverhältnisses im Arbeitszeugnis einfach selbst verlängern, damit die Zeitspanne der bisher erfolglosen Arbeitssuche nicht zu lang wird?

  • Aus einer einfachen Mitarbeit eine „verantwortliche Tätigkeit“ machen?

  • Oder die Gesamtnote von „ausreichend“ (Note 4)“ auf „gut“ (Note 2) upgraden?

 

Einladungen bleiben aus: Diese Ansatzpunkte und viele weitere sind denkbar, wenn schriftliche Leistungsbeurteilungen weit hinter den eigenen Wünschen zurückbleiben.

Und ausbleibender Bewerbungserfolg einem eher durchschnittlichen oder gar schlechten Arbeitszeugnis zugerechnet wird.

 

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Strafen: diese für Zeugnisfälscher

Wer einschlägige Bewerbungsforen im Internet liest und auswertet, stößt beim Thema Arbeitszeugnis häufiger auf den Vorschlag, das Zeugnis mittels Scan und Fotobearbeitungsprogramm doch einfach selbst zu verbessern, also zu fälschen.

 

Dass diese Idee nicht ganz neu ist, belegen einige Gerichtsurteile zu gefälschten Zeugnissen.

 

Gerichtsurteil

So landete im Jahr 2009 ein Autoverkäufer vor Gericht, der als Angestellter lediglich vier Monate in ein einem Autohaus gearbeitet hatte. Er veränderte die ursprüngliche Bewertung des Ex-Arbeitgebers, dass er lediglich ein „einwandfreies Verhalten“ gezeigt hätte ganz massiv.

 

Selbst verbessert

So hieß es in der „verbesserten“ Version plötzlich, dass der ehemalige Mitarbeiter als „verantwortlicher Verkäufer bei der Preisfestsetzung mitgewirkt” hätte, „mit allen Facetten des Autohauses vertraut” wäre und „alle Aktionen zur vollsten Zufriedenheit” begleitet hätte.

Auch der wichtige Schlussabsatz wurde gänzlich neu formuliert, nun hieß es: „Wir bedauern den Ausschluss von Herrn G. aus privaten Gründen außerordentlich.”

 




Urkundenfälschung: strafbar – und teuer

Offensichtlich hatte der „Zeugnisexperte“ zu dick aufgetragen, denn ein späterer Personalchef schöpfte Verdacht.

Er informierte sich, vermutlich telefonisch (Darf der neue beim alten Arbeitgeber anrufen?), und ließ den Betrug schnell auffliegen.

 

Da der Urkundenfälscher schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, wurde vom Amtsrichter eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro festgesetzt, Eintrag im Führungsregister inklusive.

Letztlich hatte der "kreative" Bewerber mit seiner Täuschungsabsicht ein böses Eigentor geschossen, die rote Karte erhalten und wurde vom betrogenen Arbeitgeber des Spielfeldes verwiesen.

 




Geld- oder Freiheitsstrafe für Zeugnisfälscher

Die Rechtslage ist bei gefälschten Arbeitszeugnissen eindeutig.

Hier handelt es sich um eine Urkundenfälschung.

 

So heißt es im § 267 StGB (Strafgesetzbuch) ganz eindeutig: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..“

Die Verwendung des Wortes „im Rechtsverkehr … gebraucht“ weist darauf hin, dass die Fälschung nicht einmal selbst vorgenommen worden sein muss.

Es kommt nämlich nicht darauf an, ob der Betroffene das Arbeitszeugnis selbst gefälscht hat oder „bloß“ gewusst hat, dass es sich um eine Fälschung (einer dritten Person) handelt.

In beiden Fällen ist eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung möglich.

 

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Gehalt zurückzahlen: fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages

Aber Vorsicht, ein verärgerter neuer Arbeitgeber kann nicht „nur“ Anzeige wegen Urkundenfälschung stellen.

Es wird in der Regel dazu kommen, dass auch der Arbeitsvertrag wegen Täuschung außerordentlich und fristlos gekündigt wird.

 

Im schlimmsten Fall kann dann sogar eine vollständige Gehaltsrückzahlung einschließlich der zum Lohn abgeführten Sozialversicherungsbeiträge vom Schwindler verlangt werden.

Schließlich werden mit einem gefakten Arbeitszeugnis Qualifikationen vorgespiegelt, die im späteren Arbeitsalltag überhaupt nicht eingehalten werden können. Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 11 Sa 1511/99)

 




FAZIT: Lieber nicht Zeugnis faken

Zugegeben, mit unserer Überschrift „Arbeitszeugnis fälschen: Tipps“ haben wir selber ein bisschen geschummelt. Allerdings in bester Absicht, denn wir möchten Sie dringend davor bewahren, einen derartig gravierenden Fehler mit weitreichenden und langfristigen Folgen zu begehen.

Korrekterweise sollte die Überschrift daher eigentlich lauten: „Arbeitszeugnis lieber nicht fälschen: Tipps für ehrliche Bewerber“.

 

Diese Artikel aus unserer über 25-jährigen Beratungspraxis helfen Ihnen professionell weiter.

 

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Besser erklären

Und wenn Sie erfahren möchten, wie Sie ein schwaches Arbeitszeugnis in ein besseres Licht rücken können, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel mit Beispielformulierungen für Vorstellungsgespräche: Schlechtes Arbeitszeugnis - was tun?

 

Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches

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