Wie wird die Insolvenz des Arbeitsgebers im Arbeitszeugnis formuliert? Kündigungsgrund: Aufgrund einer Insolvenz und damit verbundenem Personalabbau müssen wir das Arbeitsverhältnis zum XX.XX.20XX beenden.
Idealerweise folgen auch bei Insolvenz Dank und Bedauern. Beispiel: Wir danken Herrn Müller für seine stets sehr überzeugende Mitarbeit und bedauern sein Ausscheiden außerordentlich.
Wer stellt das Arbeitszeugnis in Insolvenz aus? Wenn das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers beendet ist, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis erstellen.
Wird das Arbeitsverhältnis dagegen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet, muss der Insolvenzverwalter das Arbeitszeugnis (hier: Aufbau und alle Inhalte) ausstellen. Notfalls muss er Auskunft vom zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgeber verlangen.
Bundesarbeitsgericht BAG, Urteil vom 23.06.2004, Az.: 10 AZR 495/03
Wo und an welcher Stelle wird die Insolvenz im Zeugnis erwähnt? Im Schlussabsatz beim Kündigungsgrund.
Kündigen Arbeitnehmer selbst, heißt es typischerweise "Auf eigenen Wunsch scheidet Frau Schmidt zum XX.XX.20XX aus unserem Unternehmen aus, um sich beruflich zu verändern."
Wird dagegen einem Arbeitnehmer gekündigt, kann so formuliert werden: "Aus betriebsbedingten Gründen (Insolvenz) scheidet Frau Schmidt zum XX.XX.20XX aus unserem Unternehmen aus."
Achten Sie bitte darauf, dass Ihnen für Ihre Arbeit gedankt und der Weggang bedauert wird. Gute Wünsche für Ihre weitere berufliche Zukunft werten Ihr Arbeitszeugnis ebenfalls auf.
Eine Insolvenz ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Es kann nur ordentlich, also fristgerecht gekündigt werden.
Hier gilt § 113 InsO, der grundsätzlich eine dreimonate Kündigungsfrist vorsieht. Allerdings sind als Folge der Insolvenz betriebsbedingte Kündigungen möglich.
Es kommt leider häufiger vor, dass ein jahrelang florierendes Unternehmen plötzlich in eine Krise gerät und Insolvenz anmelden muss.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist diese schwierige Situation schon belastend genug. Umso ärgerlicher ist es, wenn nun auch noch Streit in Sachen Arbeitszeugnis hinzukommt.
Im Insolvenzverfahren sind Personalabteilungen insgesamt überlastet. Für gute Arbeitszeugnisse ist dann wenig Zeit.
Oft werden die beruflichen Aufgaben im Tätigkeitsblock nur oberflächlich und zu knapp formuliert. Ebenso kommt es vor, dass die Arbeitsmotivation oder die Arbeitsweise fehlerhaft bewertet werden.
Weiter wird aus Zeitgründen darauf verzichtet, besondere berufliche Leistungen oder Erfolge im Arbeitszeugnis zu betonen.
Und auch die wichtige Gesamtnote wird nicht selten durchschnittlich statt "gut" oder "sehr gut" bewertet.
In unseren Zeugnisberatungen haben wir bei Unternehmen im Insolvenzverfahren häufiger beobachtet, dass die neue Leitung versucht, jahrelang engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit lieblosen Standardzeugnissen abzuspeisen.
Wichtige Aufgaben werden überhaupt nicht erwähnt. Persönliche Initiative und eine zuverlässige Arbeitsweise werden kaum angesprochen oder nicht näher erläutert.
Es hat sich in derartigen Fällen gut bewährt, wenn Arbeitnehmer eine eigene Vorlage für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einreichen.
Zum einen kann hier auf die Gesamtnote und die vielen Einzelbewertungen positiv eingewirkt werden. Denn warum sollten Sie sich nicht ein "gut" oder sogar "sehr gut" geben?
Und zum anderen bekommt die Tätigkeitsbeschreibung dann viel mehr Substanz. Schließlich weiß kaum eine Personalabteilung und sicherlich kein Insolvenzverwalter im Detail, was Sie im Lauf der Jahre alles gemacht und geleistet haben.
Wie können Arbeitnehmer sich wehren, wenn das Zeugnis schwach, lieblos oder abwertend formuliert ist?
Überprüfen Sie die Gesamtnote!
Achten Sie auf Substanz in der Aufgabenbeschreibung!
Verdeutlichen Sie Ihre zuverlässige Arbeitweise!
Überprüfen Sie den Schlussabsatz mit dem Kündigungsgrund ("aus betrieblichen Gründen")!
Heben Sie besondere Leistungen und Erfolge hervor!
Reichen Sie eine "gute" oder "sehr gute" Vorlage ein!
Hier finden Sie aussagekräftige Muster für Fachkräfte
Nutzen Sie die Umbruchsituation im Insolvenzverfahren ausnahmsweise einmal zu Ihren Gunsten.
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