Warum ist es sehr problematisch, wenn in Zwischen- oder Endzeugnissen vom "zeigen" die Rede ist?
Er zeigte ein großes Interesse für seine Arbeit.
Sie zeigte eine hohe Eigeninitiative.
Herr Müller zeigte Verständnis für seine Arbeit.
Wir haben Frau Yildirim als sehr interessierte Mitarbeiterin kennengelernt, die stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte.
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Im Arbeitszeugnis ist die Formulierung "Er zeigte stets großes Interesse für seine Arbeit" eher negativ.
Noch abwertender wird formuliert: "Er zeigte Verständnis für seine Arbeit."
Interesse vorgetäuscht? Mit etwas Sprachgefühl ist das Problem jedem klar. Wer "Engagement", "Offenheit für neue Aufgaben", "Eigeninitiative" oder "Interesse " bloß zeigt, täuscht eigentlich etwas vor. |
Denn gesuchte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zeigen bestimmte Eigenschaften, Stärken oder Kompetenzen nicht nur.
Sondern sind tatsächlich "engagiert", "offen" und "ergreifen die Initiative".
Eine positive Formulierung im Zeugnis lautet entsprechend: "Er identifizierte sich immer voll mit seinen Aufgaben".
Daher achten wird in unserer Beratungspraxis immer darauf, dass die missverständliche Formulierung "zeigte", nach Möglichkeit überhaupt nicht im Arbeitszeugnis enthalten ist.
Und stattdessen zentrale und gefragte Kompetenzen im Zeugnis erkennbar hervorgehoben werden.
Viele Zeugnisprofis in HR-Abteilungen suchen nach bestimmten Codewörtern, die zwischen den Zeilen Negatives mitteilen.
Hierzu gehören unter anderem:
eine passiv formulierte Einleitung ("war beschäftigt"),
eine zu knappe Aufgabenbeschreibung ("unflexibel, konnte nur die immer gleichen Aufgaben erledigen"),
fehlende Angaben zur Arbeitsqualität ("war motiviert, aber mangelnde Qualität der Arbeit"),
Probleme im Verhältnis zu Vorgesetzten ("Ärger mit Chefin oder Chef")
unerwähnte typische Eigenschaften des Berufsfeldes ("keine Kundenorientierung von Vertriebsmitarbeitern" oder "keine Zuverlässigkeit von Assistentinnen der Geschäftsführung" oder "keine Führungserfolge von Führungskräften")
Schlussabsatz ohne Dank und offensichtlich ohne gute Wünsche für die Zukunft ("wir freuen uns, dass wir diesen erfolglosen Mitarbeiter los sind").
Dass sich die Arbeitsgerichte bis hoch zum Bundesarbeitsgericht (BAG) regelmäßig zu bestimmten Formulierungen in Zeugnissen äußern, ist einerseits gut, denn es sorgt für Klarheit.
Und andererseits ab und an auch ein Problem, weil durch bestimmte Urteilsleitsätze eher neue Probleme geschaffen werden.
kennengelernt + zeigte: leider erlaubt So hat das BAG die oben in der Einleitung vorgestellte Formulierung "Wir haben Herrn K. als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte." leider als rechtmäßig bestätigt. BAG 15.11.2011, 9 AZR 386/10 |
Sowohl die Formulierung "haben kennengelernt" als auch das Verb "zeigte" sind daher grundsätzlich in Zwischen- oder Endzeugnissen möglich.
Aber dennoch nicht unbedingt "schön". Und keinesfalls müssen Arbeitnehmern missverständliche Formulierungen mit "zeigte" widerspruchslos akzeptieren.
Nicht wegen jeder Kleinigkeit sollten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sich entscheiden, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Rechtsanwältin einzuschalten.
Oft hilft auch ein freundlicher Hinweis per E-Mail auf bessere, weil eindeutig positiv zu verstehende Formulierungen, um Änderungen im Zeugnis zu erreichen.
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