Frage: Ist es besser, den Aufgabenblock im Arbeitszeugnis, also die ausgeübten Tätigkeiten, mit Aufzählungszeichen aufzulisten? Oder werden die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche hintereinander im Fließtext beschrieben?
"In unserer Beratungspraxis sehen wir in Arbeitszeugnissen und Zwischenzeugnissen beide Arten von Tätigkeitsbeschreibungen.
Sowohl als Aufzählung übersichtlich aufgelistet als auch im Fließtext, der etwas unübersichtlicher wirkt.
Da der PC mit dazugehöriger Textverarbeitungssoftware in allen Unternehmen längst Standard ist, werden immer mehr Aufgabenbeschreibungen mit Aufzählungszeichen versehen, beispielsweise vorangestellten Spiegelstrichen oder Punkten.
Die Grundlagen der wirksamen Präsentation gelten schließlich auch für Arbeitszeugnisse, und Aufzählungen sind inhaltlich einfach schneller zu erfassen, wenn sie klar strukturiert sind.
Das berufliche Profil der beurteilten Arbeitnehmer ist damit schneller zu erfassen und kann im Bewerbungsverfahren dann genauso wie der Lebenslauf besser mit der vorliegenden Stellenbeschreibung abgeglichen werden.
Daher ist auch eine ganz klare Zunahme von Aufgabenbeschreibungen in Aufzählungsform festzustellen, etwa 80 Prozent der Zeugnisse werden mittlerweile entsprechend layoutet."
Antwort von Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches:
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