WIE wird man BEAMTER? einfach erklärt

Von Püttjer - Schnierda

Wie werde ich Beamter? Durch Verbeamtung im öffentlichen Dienst. Grundsätzlich sind eine Ausbildung oder ein Studium nötig. Beispielsweise kann man Beamter bei der Landespolizei werden. Oder Beamtin in der Stadtverwaltung. Oder auch Beamter als Lehrkraft.

 

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Wie Beamter werden?

Wie wird man Beamter? Man wird in ein Beamtenverhältnis berufen, beispielsweise durch Bund, Land, Stadt, Kreis oder Gemeinde. Typischerweise verbeamtet werden Polizisten, Feuerwehrleute und Lehrkräfte. Es gibt zahlreiche Beamte in der Verwaltung und Finanzverwaltung.

Nur etwa ein Drittel der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind Beamtinnen oder Beamte. Etwa zwei Drittel arbeiten als Tarifbeschäftigte, also Angestellte. Sie haben keinen Beamtenstatus.

Was ist Beamter auf Widerruf? Eine Person (Anwärter) in der Ausbildungsphase einer Beamtenlaufbahn. Beispiel: Wird das Studium an einer Verwaltungsfachhochschule endgültig nicht bestanden, wird der Beamtenstatus widerrufen.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung. Der Status Widerrufsbeamter ist eine Vorstufe zum Beamtenverhältnis auf Probe.

Was ist Beamter auf Probe? Die Probezeit ist eine Vorstufe der Verbeamtung auf Lebenszeit. Bei Beamten auf Probe wird geprüft, ob Eignung, Befähigung und fachliche Leistung und Befähigung ausreichen. 

Die Probezeit von Beamten auf Probe ist oft drei Jahre lang, manchmal zwei Jahre und maximal fünf Jahre. Bei sehr guten Leistungen kann die Probezeit verkürzt werden.

 




Bewerben, um Beamter zu werden

Wer Beamter werden will, muss sich um eine passende Stelle bewerben. Die Anforderungen sind besonders hoch, es wird sehr umfangreich und genau getestet und geprüft.

Schließlich werden erfolgreiche Bewerber Beamte auf Lebenszeit.

 

Beamter auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit sind unkündbar, von absolut wenigen Ausnahmen abgesehen. Für sie gilt ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis gegenüber dem staatlichen Arbeitgeber. So haben Beamte kein Streikrecht.

Im Gegenzug kümmert sich der Arbeitgeber ganz besonders um seine Beamtinnen und Beamten.

 

Beamte: Gehalt immer im Voraus

Das Gehalt von Beamten heißt "Besoldung" und wird immer monatlich im Voraus bezahlt.

Die Höhe wird nicht verhandelt, so wie in der Privatwirtschaft. Stattdessen richtet sich die Höhe nach der Besoldungsgruppe.

 

Beamter auf Probe

Zunächst gilt es, sich als "Beamter auf Probe" als zuverlässig zu erweisen. Dann erfolgt die Ernennung als Beamter auf Lebenszeit. Ein krisensicherer Job, ohne Angst vor Kündigung oder Arbeitslosigkeit.

Den Beamtenstatus bekommen Beamte durch einen staatlichen Ernennungsakt.

 




Beamter: Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen Beamte erfüllen? In der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft. Das Eintreten für die im Grundgesetz festgeschriebenen Ordnungs- und Wertvorstellungen müssen Beamte schriftlich bestätigen. 

Beamte müssen den Amtseid schwören, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik im Sinne des Grundgesetzes vertreten.

Ein Führungszeugnis zur Vorlage beim staatlichen Arbeitgeber muss positiv ausfallen.

Die gesundheitliche Eignung wird geprüft, beispielsweise durch Amtsärzte. Weiter gelten Altersgrenzen (Höchstalter). Diese variieren je nach Bundesland und ebenso beim Bund.

Es gibt zahlreiche Ausnahmen von den Altersgrenzen, wegen Betreuungszeiten von Kindern. Oder Pflegezeiten von Angehörigen. Gleiches gilt für geleisteten Wehr- oder Zivildienst.

 

Altersgrenze: minus 1

Achtung, eine Altersgrenze von 45 Jahren meint, dass Bewerber maximal 44 Jahre alt sein dürfen. Denn mit dem 45. Geburtstag beginnt bereits das 46. Lebensjahr.

Daher gilt "Altersgrenze minus 1", um die jeweilige Altersgrenze für eine Verbeamtung zu erfüllen.

 




Laufbahn: Die Karriere von Beamten

Die berufliche Karriere von Beamten richtet sich nach der jeweiligen Laufbahn (Laufbahnprinzip).

Es gibt den einfachen Dienst, den mittleren Dienst, den gehobenen Dienst und den höheren Dienst.

Je nach Laufbahn dürfen Beamte unterschiedlich qualifizierte Aufgaben ausüben - und werden entsprechend niedriger oder höher besoldet.

 

Laufbahnrecht: Mindestanforderungen

Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand, Vorbereitungsdienst oder Berufsausbildung.

Mittlerer Dienst: Realschulabschluss oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand, Vorbereitungsdiens oder Berufsausbildung und eine hauptberufliche Tätigkeit.

Gehobener Dienst: Fachabitur oder Abitur oder als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, Vorbereitungsdienst oder an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit.

Höherer Dienst: Mit Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss (Staatsexamen oder Diplom), Vorbereitungsdienst oder hauptberufliche Tätigkeit.


Eine Verbeamtung kann man durch eine Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium erreichen. Grundsätzlich kann mit jedem Schulabschluss, plus Ausbildung oder Studium, eine Laufbahn als Beamter antreten. Und letztlich auf Lebenszeit verbeamtet werden.

 

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