Bewerbung mit Foto: ja, nein, oder?

Von Püttjer - Schnierda

Fügen Sie Ihren Bewerbungen immer noch ein Foto bei? Was machen andere Bewerber? Und was erwarten die Firmen?

 

Foto und AGG: Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 läuft die Diskussion über ein vermeintliches Verbot des Bewerbungsfoto. Seinerzeit glaubten viele Firmen, Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und Personalberater, dass das Gesetz ausdrücklich untersage Bewerbungsunterlagen anzunehmen, die ein Foto enthalten.

Unsicherheit: Und nicht wenige Bewerberinnen und Bewerber vermuteten, dass sie weder den Lebenslauf noch ein zusätzliches Deckblatt mit einem Foto versehen dürften, um nicht postwendend ihre Bewerbungsmappe zusammen mit einer Ablehnung aufgrund eines AGG-Verstoßes zurückzubekommen.

Praxis: Wie sieht die gängige Bewerbungspraxis in Sachen Foto heute, knapp 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG aus?

 

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Lebenslauf mit oder ohne Bewerbungsfoto?

Keine Ablehnung: Die Vorgaben des AGG, dass auch im Arbeitsleben einschließlich des Einstellungsverfahrens Benachteiligungen aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung und Alter verboten sind, gelten zwar. Aber kaum eine Firma lehnt heutzutage eine Bewerbung grundsätzlich ab, nur weil ein Foto beigefügt wurde beziehungsweise besteht auf erneuter Zusendung der Unterlagen ohne Foto.

Geschickt umschrieben: In Stellenausschreibungen ist unverändert immer noch davon die Rede, dass interessierte Bewerber "vollständige Bewerbungsunterlagen", "aussagekräftige Unterlagen" oder "übliche Bewerbungsunterlagen" übermitteln sollen. Der vor dem Jahr 2006 häufig zu lesende Wunsch auf ein Foto des Bewerbers fehlt mittlerweile meist.

 




Ausdrücklich kein Foto erwünscht

Klare Ansage: Nur noch wenige Arbeitgeber trauen sich diesen Wunsch weiterhin auszusprechen, beispielsweise RWE oder die Unternehmensberatung Baumann. So heißt es bei RWE immer noch ganz dezidiert "In der Praxis unterstreicht ein gutes Bewerbungsfoto jedoch die Professionalität, die Sie in Ihrem zukünftigen Job an den Tag legen wollen."

Eindeutig: Und auch auf der Homepage der Baumann Unternehmensberatung wird klar und deutlich geäußert: "Das folgende Format hat sich ... als übersichtlich und aussagefähig herausgestellt: ...Tabellarischer Lebenslauf mit Bild".

Unausgesprochen erwünscht: Die Mehrzahl der Firmen allerdings fordert weder auf der Unternehmenshomepage noch in der Stellenausschreibung ausdrücklich ein Bewerbungsfoto ein. In der Bewerbungspraxis gibt es dennoch stillschweigend den Wunsch nach einem Foto, was sich auch aus Statements in der Presse oder im Internet herauslesen lässt, wenn es regelmäßig sinngemäß heißt "Wir verlangen als Firma natürlich kein Bewerbungsfoto mehr, empfinden es aber als Abrundung der Bewerbung, wenn die Unterlagen ein Foto enthalten."

 

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Missverständnisse zwischen Firmen, Bewerbern und Antidiskriminierungsstellen

Unsicherheiten der Bewerber: Die wenigsten Menschen halten sich für fotogen, daher ist es nicht verwunderlich, dass manche Bewerberinnen und Bewerber Angst davor haben, sich ihre Chancen auf eine Einstellung mit einem wenig überzeugenden Bewerbungsfoto zu verbauen.

Business-Etikette: Allerdings suchen die Firmen keine Bewerber, die wie ein Fotomodel oder ein Dressman aussehen. Es geht vielmehr darum, auch mit dem Foto zu signalisieren, dass die Bewerberin oder der Bewerber weiß, wie sie oder er sich im direkten Kundenkontakt, auf Fach- und Branchenmessen oder bei sonstigen geschäftlichen Anlässen durch angemessene Kleidung überzeugend präsentiert.

Je nach Branche: Glücklicherweise gibt es für Bewerbungsfotos und Vorstellungsgespräche nicht den einen Kleidungscode, der für alle Branchen gilt. In Start-Ups geht es lässiger zu als in Banken. Arbeitsfelder in der Technik, in der Entwicklung oder Produktion stehen auch im Bewerbungsverfahren für einen etwas lockereren Auftritt in Sachen Kleidung.

Konservativer: Und wer sich bei Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern oder internationalen Rechtsanwaltskanzleien bewirbt, weiß üblicherweise, wie hoch dort die Ansprüche an den persönlichen Auftritt sind, zu dem auch die Business-Kleidung zählt.

 




Führungskräfte mit größerem Foto?

Zusatzargument Foto: Niemand wird wegen eines Bewerbungsfotos allein eingestellt oder nicht eingestellt. Es geht zunächst darum, mit den Bewerbungsunterlagen und dem Foto formal und inhaltlich gleichermaßen zu überzeugen, damit erst einmal eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgt.

Qualität der Aufnahmen: Daher sollte ein Bewerbungsfoto für anspruchsvolle Positionen von einem professionellen Fotostudio erstellt werden. Beleuchtung und Hintergrund sollten auf die Kleidung, die Haarfarbe und den Hautton von Bewerberin oder Bewerber abgestimmt sein.

Persönlichkeit und Foto: Je nach Zielposition können sich Bewerber mit Unterstützung des Fotografen dann eher motiviert-dynamisch, hintergründig-analytisch, freundlich-hilfsbereit oder selbstbewusst-fordernd darstellen.

Big Boss: Führungskräfte können sich durchaus im Querformat, statt des sonst üblichen Hochformats in Szene setzen. Und dürfen auch das gängige Format von etwa 4 mal 6 cm beziehungsweise dann 6 mal 4 cm etwas überschreiten.

Abschlusstipp: Das Bewerbungsfoto sollte entweder mit Ihrem Foto auf Xing oder LinkedIn identisch sein. Oder zumindest deutlich erkennen lassen, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt. Schließlich nutzen viele Personalmitarbeiter und Headhunter berufliche Social Media Netzwerke, bevor sie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen versenden.

Abschlusstipp 2: Wenn Sie ein digitales Bewerbungsfoto in Ihrem Xing- oder LinkedIn-Profil hochladen, sollten Sie sicher sein, dass Sie vom Fotostudio dafür auch die Nutzungsrechte eingeräumt bekommen haben. Digitale Wasserzeichen sind in vielen Fotos enthalten und könnten sonst für sehr böse Überraschungen sorgen.

 

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foto: © Jan Becke/ fotolia.com