In unseren Zeugnisberatungen werden wir in letzter Zeit häufiger gefragt, ob im Einleitungsabsatz des Arbeitszeugnisses neben Vorname, Familienname und Geburtsdatum auch der Geburtsort genannt werden muss.
"Herr Sebastian Schmidt, geb. am 19. April 1999 in München, war vom ..."
Gibt es eine Pflicht, den Geburtsort im Arbeitszeugnis zu nennen?
Die Frage "Muss der "Geburtsort im Zeugnis angeben werden?" lässt sich ganz eindeutig mit "Nein" beantworten.
Aber selbstverständlich darf der Geburtsort mit Einwilligung des Arbeitnehmers weiterhin genannt werden.
In drei Jahrzehnten Beratertätigkeit haben wir schon tausende von Arbeits- und Zwischenzeugnissen gelesen, analysiert und mit guten Formulierungen verbessert.
Und tatsächlich hat es mittlerweile eine Änderung in Sachen "Geburtsort im Zeugnis nennen: Ja oder Nein?" gegeben.
Für Zeugnisse, die 20 Jahre oder älter sind, lässt sich festhalten, dass diese eigentlich immer das Geburtsdatum und ebenso den Geburtsort enthalten.
Die Formel "Frau Vorname Name, geboren am Tag.Monat.Jahr in Ort, war vom ... für uns tätig." wurde damals nicht weiter hinterfragt und war einfach üblich.
Kein Geburtsort mehr im Zeugnis Wenn wir für Kundinnen und Kunden Arbeitszeugnisse vollständig ausarbeiten, lassen wir den Geburtsort in der Regel weg. |
Muss ein Geburtsort im Ausland im Arbeitszeugnis genannt werden?
Warum sollte in einem Zeugnis für eine Logistikmitarbeiterin erwähnt werden, dass sie in Krakau geboren wurde, wenn sie schon seit dem dritten Lebensjahr in Bremen wohnt?
Und welchen Nutzen hat die Ortsangabe Istanbul, wenn der IT-Experte das Studium in Deutschland durchlaufen hat und hier seit fünfzehn Jahren lebt, arbeitet und Steuern zahlt?
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Laut Gewerbeordnung darf das Arbeitszeugnis "keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen."
Hier gelten § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit § 109 der Gewerbeordnung (GewO).
Ob die Nennung des Geburtsortes im Zeugnis eine diskriminierende Aussage ist, ist daher kaum noch umstritten.
Geburtsort im Arbeitszeugnis: diskriminiert Wie anhand unserer Beispiele aus unseren Zeugnisberatungen zu erkennen, kann ein Geburtsort im Ausland, einen schon viele Jahre in Deutschland lebenden Arbeitnehmer bei der Arbeitssuche möglicherweise diskriminieren. |
Dies ist laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aber nicht zulässig.
Daher sollten Arbeitgeber hier auf den neuen Trend in Sachen AGG im Arbeitszeugnis reagieren - und den Geburtsort grundsätzlich weglassen.
Es sei denn, Mitarbeiter bestehen ausdrücklich auf die Erwähnung im Zeugnis.
Unserer Erfahrung nach sollten Arbeitnehmer bei Bedarf das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und gegebenenfalls darum bitten, den Geburtsort aus dem Arbeitszeugnis zu entfernen.
Schließlich reichen Name und Geburtsdatum aus, um das Zeugnis dem beurteilten Arbeitnehmer zuzuordnen.
Kommt es bei einem neuen Arbeitgeber zur Einstellung, wird dieser gegebenenfalls eine Kopie des Personalausweises oder einen anderen Identitätsnachweises verlangen.
Weiter besteht die Möglichkeit, einfach beim alten Arbeitgeber anzurufen und sich über Angaben im Zeugnis direkt zu informieren.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Arbeitszeugnis nicht nur im Einleitungsabsatz, sondern auch im Aufgabenteil, bei den Einzelnoten, der Gesamtnote und dem wichtigen Schlussabsatz fehlerlos und überzeugend ist.
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Diese Artikel aus unserer 30-jährigen Beratungspraxis helfen Ihnen weiter.
Arbeitszeugnis: Aufbau
Arbeitszeugnis: 200 Formulierungen
Arbeitszeugnis: Tätigkeitsbeschreibung
Arbeitszeugnis: Gesamtnote
Arbeitszeugnis: Kündigungsgrund
Arbeitszeugnis: 800 Muster und Vorlagen