Abmahnung im Arbeitsrecht ✓ Beispiele und Gründe ✓ Liste und Übersicht ✓ Droht die Kündigung? ✓
Welches pflichtwidrige Verhalten kann von Arbeitgebern überhaupt abgemahnt werden?
Unsere Beispiele aus dem Bereich der Abmahnungen sorgen für Überblick.
Ebenfalls hilfreich zu diesem Thema: Erste Hilfe: Abmahnung bekommen nun 5 Dinge tun.
Hier droht Ärger: Vorsicht mit diesen 50 Fehltritten, die zu Abmahnungen und häufig auch zur direkten Kündigung führen können.
Unerlaubte Grenzüberschreitungen: Schließlich gibt es Pflichtverstöße, die die Vertrauensbasis so irreparabel schädigen, dass dem Arbeitnehmer nach Abwägung im Einzelfall auch ohne vorhergehende Abmahnung gekündigt werden darf.
Alkoholgenuss am Arbeitsplatz (aber Sonderfall: Alkoholismus)
Annahme von Schmiergeldern
Ausländerhetze
(Unzulässige) Arbeitsverweigerung
Beleidigung des Chefs
Beleidigung von Kollegen
Beleidigung von Kunden
Beleidigung von Mitarbeitern (Untergebenen)
Diebstahl am Arbeitsplatz
Dienstwagen privat genutzt ohne Erlaubnis
Hier wird gerne abgemahnt: Häufig wird zum Thema „private Nutzung des Dienstwagens“ vereinbart, dass zusätzlich zu Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer nur Ehe- oder Lebenspartner zu Nutzung berechtigt sind.
Lieber nicht verleihen: Wird der Firmenwagen dann unberechtigt an einen Freund verliehen, drohen bei einem selbstverschuldeten Unfall des Bekannten der Verlust des Versicherungsschutzes und eine Abmahnung oder sogar Kündigung.
Dienstwagen an Dritte weitergegeben ohne Erlaubnis
Drohung, sich krankschreiben zu lassen (krankzufeiern), hierzu lesenswert: Nach Kündigung krankschreiben lassen?
Eigenmächtiger Urlaubsantritt
Falsches Abstempeln der Arbeitszeiten
Gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Hetze gegen Betriebsrat
Hetze gegen Gewerkschaft
Körperverletzung
Kopieren von Unternehmensdaten auf privaten USB-Stick, Notebook oder Smartphone
Weiterleiten von Kunden-, Produkt- und Umsatzlisten an private E-Mail-Adresse (ohne ausdrückliche Erlaubnis)
Vertrauensbasis zerstört: Lügt ein Arbeitnehmer häufiger, kann dies zu einer Abmahnung führen. Gleiches gilt für schwerwiegende einmalige Lügen, beispielsweise über den Arbeitsablauf. Unter Umständen kann ihm sogar außerordentlich gekündigt werden.
Lügen über Arbeitsabläufe (schwerwiegende)
Mängel in der Arbeitsleistung
Mängel in der Arbeitsqualität
Mehrfaches Lügen
Mobbing des Chefs ("Mein Chef ist ein Idiot!")
Mobbing von Kollegen
Mobbing von Mitarbeitern (Untergebenen)
Nazipropaganda
"Du kannst mich mal!": Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern Anweisungen erteilen. Hierzu gehören Weisungen zur Art der zu verrichtenden Arbeit, zu den Arbeitszeiten, zu den Pausenregelungen, zum Urlaub und zum Verhalten im Betrieb.
Ärger mit Chefin oder Chef: Befolgt ein Mitarbeiter solche Weisungen nicht, kann er ein negatives Vorbild für andere sein, daher werden hier oft Abmahnungen ausgesprochen (Unterschied: verhaltensbedingte Kündigung und personenbedingte).
Nichtbefolgung von Arbeitsanweisungen
Nutzung des Arbeitgeber WLANs ohne Erlaubnis
Private Telefonate
Rufschädigung des Unternehmens
Schlechtleistung
Sexuelle Belästigung
Spesen unkorrekt
Störung des Betriebsfriedens
Überschreitung des genehmigten Urlaubs
Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz
Unerlaubte Nebentätigkeit
Unpünktlichkeit
Unsachliche und unangemessene Kritik an Entscheidungen des Arbeitgebers
Unterschlagung
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
Verschweigen wichtiger Informationen
Verstoß gegen Compliance-Regeln
Verstoß gegen das Rauchverbot
Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
Weitergabe von wichtigen Informationen an Unbefugte
Der Irrtum mit den drei: Wenn Sie wissen wollen, wie viele Abmahnungen nötig sind, um eine Kündigung auszusprechen, sollten Sie diesen Artikel lesen: Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung? Drei, eine oder keine?
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Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches