Kurioser Fall mit ernstem Hintergrund: Lässt sich der Urlaubsanspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers vererben?
Laut bisheriger und ständiger Rechtsprechung des deutschen Bundsarbeitsgerichts/BAG nicht. Der Europäische Gerichtshof/EuGH hat hierzu ein neues, nun auch für Deutschland bindendes, Gerichtsurteil gefällt.
Die Witwe eines verstorbenen Arbeitnehmers wollte für die auf seinem Urlaubskonto aufgelaufenen 140,5 Urlaubstage finanziell entschädigt werden und forderte dafür vom ehemaligen Arbeitgeber etwa 100,- Euro pro Tag. Dabei berief sich ihr Anwalt auf eine europäische Richtlinie zur Arbeitszeit.
Die Europarichter folgten dieser Auffasung und stellten in ihrem Grundsatzurteil fest: Der Anspruch auf den Jahresurlaub einschließlich finanzieller Abgeltung verfällt nicht mit dem Tod eines Arbeitnehmers. Der Anspruch auf Urlaub sei nicht an die Person des Arbeitgebers gebunden und daher auf die Erben übertragbar.
Anmerkung: Ob auch Angestellte ohne Tarifbindung - genauer gesagt deren Erben - sich künftig ebenfalls auf dieses Urteil berufen können, bleibt allerdings fraglich.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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