ungerechtfertigte Kündigung -> erste Hilfe ✓ Wichtig: "zweigleisig fahren" ✓ Experten sorgen für mehr Klarheit ✓ Abfindung möglich? ✓
Rechtens? Nicht wenige Arbeitnehmer trifft eine plötzliche Kündigung durch den Arbeitgeber wie ein Schlag. Sie fühlen sich ungerechtfertigt abserviert, grundlos gefeuert und sind persönlich tief gekränkt.
Handeln! Um das Tal der Tränen und der Enttäuschung wieder zu verlassen, hilft es, möglichst bald aktiv zu werden, Gegenmaßnahmen zu analysieren und dann zu handeln.
- Was können Sie also tun?
Juristischer Beistand: Ob eine Kündigung rechtmäßig oder ungerechtfertigt ist, richtet sich nicht nach der persönlichen Einschätzung der Betroffenen, sondern nach der Rechtslage.
Besser: Daher empfiehlt es sich bei Kündigungen durch Arbeitgeber eigentlich immer, sich Beistand bei einem Rechtsanwalt zu holen, oft werden hier die speziellen Fachanwälte für Arbeitsrecht aufgesucht.
Nur drei Wochen: Aber auch ohne Anwalt sollten Betroffene wissen, dass die Zeit, um sich zu wehren, sehr schnell abläuft. Es gilt, dass binnen der gesetzlichen Dreiwochenfrist Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden muss.
Schwierig, aber nützlich: Häufig lohnt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um mehr über den Kündigungsgrund zu erfahren, die eigenen Sicht der Dinge zu schildern und gegebenenfalls Kündigungsmodalitäten, wie eine Freistellung, eine Abfindung, die weitere Nutzung des Dienstwagens oder das zu erstellende Arbeitszeugnis zu klären.
Zweigleisig: Aber diese Verhandlungen können auch parallel zu einer Klageerhebung geführt werden. Und haben manchmal gerade deswegen Erfolg, weil die Kündigung gravierende Fehler enthält, die einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten werden.
Kommt häufig vor: Ist eine Kündigung offensichtlich fehlerhaft, sind so manche Firmen plötzlich bereit,
- die Kündigung zurückzunehmen und einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln,
- eine angemessene Abfindung zu zahlen,
- eine Sprinterklausel in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen und
- ein Arbeitszeugnis nach eigenem Wortlaut anzubieten.
Ansatzpunkte: Grobe Mängel in Kündigungen, die Rechtsexperten immer wieder erleben, sind unter anderem:
- Fehlen der Schriftform (unzulässige Kündigung per E-Mail oder mündlich),
- Unterschrift durch einen Mitarbeiter, der gar nicht berechtigt ist, Kündigungen auszustellen,
- fehlerhafte außerordentliche fristlose Kündigungen, bei denen der "wichtige Grund" gar nicht gegeben war oder
- fehlerhafte verhaltensbedingte Kündigung (beispielsweise unentschuldigtes Fehlen, häufiges Zuspätkommen), weil vorher keine Abmahnung ausgesprochen wurde oder die Abmahnung selber Fehler enthielt.
Schon diese kurze Aufzählung macht deutlich, dass Experten für Arbeitsrecht häufig Ansatzpunkte finden können, um gegen Kündigungen vorzugehen, die nicht gerechtfertigt sind.
Meldepflicht: Nicht vergessen dürfen gekündigte Arbeitnehmer, dass sie sich unverzüglich bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen. Aus einer Verletzung der Meldepflicht können sich sonst gravierende Nachteile ergeben. Beispielsweise bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes.
Fazit: Sie müssen sich am Arbeitsplatz nicht alles gefallen lassen, dies gilt auch dann, wenn Sie eine Kündigung erhalten, die Sie als ungerecht empfinden. Suchen Sie sich juristischen Beistand, fechten Sie gegenfalls die Kündung an und stärken Sie, falls möglich, Ihre Ausgangsposition für die Verhandlung eines Aufhebungsvertrages, der idealerweise sogar eine Abfindung enthält.
Dann können Sie letztendlich erhobenen Hauptes das Unternehmen verlassen, den Blick nach vorne richten und neue berufliche Möglichkeiten selbstbewusst in den Blick nehmen.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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