Was bedeutet die "Sprinter"-Klausel? ✓ Vorteile im Auflösungsvertrag ✓ Aufhebung statt Kündigung ✓ Vergleich vor Gericht ✓
Immer häufiger wird in Aufhebungsverträge (mehr Geld, so verhandeln) die sogenannten „Sprinterklausel“ aufgenommen, auch "Turboklausel" genannt.
- Was verbirgt sich dahinter?
- Und welchen Nutzen hat diese zusätzliche Vereinbarung für (ehemalige) Arbeitnehmer?
Aufhebungsverträge werden meist von Arbeitgebern initiiert, wenn sie damit rechnen müssen, dass eine Kündigung (4 Muster kostenlos) zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht führt, der nur unsichere oder sogar wenig Erfolgschancen hat.
Auf diese Weise werden langwierige Prozesse vermieden und lange Kündigungsfristen verkürzt, was für Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer, durchaus sinnvoll sein kann.
Um Mitarbeiter zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu bewegen, wird häufig eine Abfindung angeboten, die beispielsweise nach der Faustformel „halbes Brutto-Monatsgehalt mal Anzahl der Beschäftigungsjahre“ berechnet werden kann.
Weiter wird ein offizielles Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart.
So weit, so bekannt, speziell geregelt wird aber nun mithilfe der "Turboklausel" eine vorzeitige Beendigung des Aufhebungsvertrages.
Möchte nun der Arbeitnehmer früher als im Aufhebungsvertrag festgelegt eine neue Stelle antreten, braucht er hierfür die Zustimmung seines ehemaligen Arbeitgebers.
Üblicherweise müsste der Arbeitnehmer dann mit dem Arbeitgeber eine Ergänzung zum ursprünglichen Vertrag vereinbaren, die eine frühere Aufhebung der Beschäftigung festlegt – und damit die monatliche Auszahlung des ursprünglich vereinbarten monatlichen Entgelts (Gehalt) vorzeitig beendet.
Aus diesem Grund lohnt es sich für Arbeitnehmer, eine Sprinterklausel in den Aufhebungsvertrag aufnehmen zu lassen. Denn diese beinhaltet eine hilfreiche Option.
Definition Sprinterklausel: Findet der Arbeitnehmer vorzeitig einen neuen Job, kann er jederzeit kündigen und bekommt die restlichen Brutto-Monatsgehälter voll oder teilweise als zusätzliche Abfindung ausgezahlt.
Da das Thema Abfindung sehr komplex ist, empfiehlt es sich, sich von einem Experten für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Und mit ihm zu besprechen, ob und in welcher Form eine Sprinterklausel vereinbart werden sollte.
Weiter sollte festgehalten werden, dass ein „wohlwollendes Arbeitszeugnis der Note "sehr gut" oder "gut" nach konkretem Wortlaut des Arbeitnehmers“ ausgestellt wird.
Bei dieser Herausforderung unterstützen wir Sie und Ihren Anwalt gerne mit unserem Expertenwissen durch vollständiges Ausformulieren eines Top-Arbeitszeugnisses.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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