XING verboten! Darf die Firma das?

Von Püttjer - Schnierda

Ein neuer Trend ist im Arbeitsalltag von Führungskräften und Fachkräften zu erkennen: In letzter Zeit berichten uns Kunden häufiger davon, dass sie vom Arbeitgeber aufgefordert werden, ihren XING-Account zu löschen.

 




Headhunter abwehren mit XING-Verbot?

Natürlich wird diese Aufforderung nur zwischen den Zeilen mitgeteilt. Eine Rundmail im Sinne von

„Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
hiermit fordern wir Sie auf, Ihren XING- oder LinkedIn-Account zu schließen. Wir möchten nicht, dass Headhunter Sie abwerben.
Mit freundlichen Grüßen

Ihre Unternehmensleitung“

 

ist bisher noch nicht verschickt worden. Kein Wunder, diese E-Mail würde flugs in den Medien landen und für eine erhebliche negative Außenwirkung sorgen.

 




Wie verbieten Unternehmen XING und LinkedIn?

Unsere Kunden berichteten uns von Vieraugengesprächen innerhalb der Probezeit (!) in denen die neuen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klar und deutlich darauf hingewiesen wurden, dass

„es erwünscht sei, dass die Verbundenheit mit der Firma auch nach außen in der Form deutlich wird, dass bestehende XING- oder LinkedIn-Profile gelöscht werden. Schließlich könnte ein entsprechender Auftritt ja zu dem Mißverständnis führen, dass die jeweilige Mitarbeiterin oder der jeweilige Mitarbeiter Headhuntern und Personalberatern signalisiere, dass sie oder er neuen und passenden Arbeitsangeboten gegenüber aufgeschlossen, also unzufrieden mit dem momentanen Arbeitsplatz und Arbeitgeber sei.“

 




Was kann man dagegen tun?

Nach Auskunft des XING-Support gibt es die Möglichkeit, den Account vorübergehend auf „unveröffentlicht“ zu stellen.

 

 

Schnelle Antwort vom XING-Support am 11.06.2014

Darüber hinaus können wir Ihr Profil in diesem Zusammenhang selbstverständlich manuell sperren.

In welcher Form kann ich mein Profil für die Zeit der Sperrung nutzen?

- Alle Funktionen sind während des gesamten Zeitraums gesperrt! Sie können lediglich Ihre eigene Profilseite aufrufen und bearbeiten.

Wird mein Netzwerk über die Veränderung benachrichtigt und kann mein Profil weiterhin gefunden werden?

- Mitglieder werden über Ihre Sperrung nicht informiert und erhalten während des gesamten Zeitraums keine Benachrichtigungen
- Ein deaktiviertes Profil ist für andere Mitglieder nicht auffindbar
- Selbstverständlich stehen Ihnen nach der Aktivierung sämtliche Einstellungen, Nachrichten und Kontakte wieder zur Verfügung!

Ist mein Profil weiterhin in Suchmaschinen auffindbar?

- Sofern Sie die Einstellung zur Auffindbarkeit in Suchmaschinen aktiviert haben, bleibt der Ergebnistreffer dort weiterhin bestehen. Ein Klick auf diesen erzeugt jedoch eine Fehlermeldung.
Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen vor einer Sperrung die Einstellung zur Auffindbarkeit über nachfolgenden Link zu deaktivieren.

https://www.xing.com/app/settings?op=privacy

 




Sind XING-Kontakte Geschäftsgeheimnisse?

 

Weiter interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg (Az. 29 Ga 2/13) vom 24.01.2013, in dem es um die XING-Kontakte einer Angestellten ging.

Hierzu führte das Amtsgericht aus, dass zumindest dienstliche Kontakte, die über eine virtuelle Plattform wie XING organisiert sind Geschäftsgeheimnisse darstellen können.

Daraus wiederum kann sich dann ein Unterlassungsanspruch des Unternehmens hinsichtlich der weiteren Verwendung der Kontaktdaten gegenüber einem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben.

Fazit: Die einen dürfen XING und LinkedIn nicht nutzen, auch wenn diese Vorgabe einer Firma eindeutig gegen die Rechte des betroffenen Arbeitnehmers verstößt. Die anderen dürfen die beruflichen Social Media Netzwerke nutzen, müssen aber eventuell bestimmte Daten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses löschen oder herausgeben. Es bleibt spannend.

 

Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches 

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