Kinder nicht im Lebenslauf angeben ✓ Beispiele: Nachteile vermeiden ✓ Betreuungssituation erklären ✓ Alter der Kinder ✓
- Müssen Kinder im Lebenslauf verpflichtend angegeben werden?
- Oder sollten sie verschwiegen werden?
- Macht es dabei einen Unterschied, ob sich ein Mann oder eine Frau bewirbt?
Dass Kinder, falls gewünscht, im Lebenslauf an vorderster Stelle, nämlich im Block „Persönliche Daten“ aufgeführt werden können, ist den meisten Bewerberinnen und Bewerbern klar.
Dann lauten die Angaben in der Bewerbung beispielsweise so: „Monika Schmidt, geb. am 23.08.19XX, verheiratet, zwei Kinder“.
Damit fangen, insbesondere aus Bewerberinnensicht, die ersten Probleme bereits an. Es ist heutzutage keine Besonderheit mehr, dass Partnerschaften nach einiger Zeit enden und Ehen geschieden werden.
Aber ergeben sich aus der geänderten Lebenslaufangabe „Monika Schmidt, geb. am 23.08.19XX, geschieden, zwei Kinder“ nicht unmittelbar Nachteile?
Diese Angst erscheint durchaus begründet, denn so manche Arbeitgeber sortieren alleinerziehende Mütter im Bewerbungsverfahren schnell aus.
Zum einen befürchten viele Arbeitgeber, dass die Angestellte und Mutter, im Gegensatz zu einer kinderlosen Mitarbeiterin, immer wieder einmal bei ihren kranken Kindern sein wird, statt am Arbeitsplatz.
Und zum anderen sind Kinder mit der deutschen „Überstundenkultur“ häufig nur schwer vereinbar. Von Seiten vieler Firmen wird immer wieder das Klischee hochgehalten, dass Mitarbeiterinnen mit Kindern grundsätzlich weniger bereit sind Überstunden abzuleisten.
So wird Mitarbeiterinnen mit Kinder unterstellt, dass sie auf Leistungsspitzen im Unternehmen unflexibel reagieren, kaum bereit sind ein- oder mehrtägige Dienstreisen anzutreten oder am Wochenende besonders dringliche Aufgaben zusätzlich zu erledigen.
Ganz anders sieht es bei Männern aus. Die Herren der Schöpfung "schmücken" sich im Lebenslauf eher mit ihren Kindern.
Signalisiert die Angabe im Lebenslauf „Sven Schmidt, geb. am 23.08.19XX, verheiratet, zwei Kinder“ doch geschickt, dass hier ein Bewerber eine Stelle sucht, der mit beiden Beinen voll im Leben steht, da er eine Familie gegründet hat, die er durch seinen Arbeitseinsatz ernähren, hegen und pflegen möchte.
Auf Top-Management Ebene wird sogar in offiziellen Pressemitteilungen über die Kinder der Firmenlenker berichtet.
So hieß es erst kürzlich im Manager-Magazin zum neuen Henkel Unternehmenslenker: „Die neue Strategie wird nun sein Nachfolger Van Bylen ausarbeiten … Der 54-jährige Belgier ist Vater von drei Kindern und kennt Henkel sehr gut - seit 1984 arbeitet er für die Düsseldorfer.“
Auch bei geschiedenen Männern greifen die Klischees der Personalauswahl eher zu deren Gunsten als bei weiblichen Bewerberinnen.
Aus der Angabe „Sven Schmidt, geb. am 23.08.19XX, geschieden, zwei Kinder“ wird so manche Personalmitarbeiterin und so mancher Personalmitarbeiter folgern, dass der Bewerber offensichtlich Unterhaltszahlungen leisten muss – und daher am Arbeitsplatz besonders engagiert und leistungsstark auftreten wird, um diesen nicht zu verlieren.
Vor dem geschilderten widersprüchlichen Hintergrund zum wichtigen Thema „Kinder im Lebenslauf angeben“ verwundert es doch stark, dass der Gesetzgeber, der in Deutschland so viele Lebensbereiche gesetzlich reglementiert, es nicht schon längst unterbunden hat, dass Kinder in den Bewerbungsunterlagen überhaupt erwähnt werden dürfen.
Eine klare gesetzliche Vorgabe, dass Kinder im Lebenslauf nicht genannt werden dürfen, erscheint durchaus sinnvoll. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz/AGG scheint auf diese – inbesondere für Frauen - wichtige Frage leider noch keine klare Antwort zu liefern.
Solange Bewerberinnen mit Kindern sich quasi „gezwungen“ fühlen, ihre Kinder auch im Lebenslauf zu nennen und im Vorstellungsgespräch erklären zu müssen, dass die Betreuung der lieben Kleinen auch bei beruflich bedingter Abwesenheit gesichert ist, bieten sich folgende Formulierungen an, um die schlechtere Ausgangssituation von Frauen im Bewerbungsverfahren zumindest etwas „abzumildern“.
Ältere Kinder: „Monika Schmidt, geb. am 23.08.19XX, verheiratet, zwei Kinder (neun und zwölf Jahre)“. Sind die Kinder nämlich älter, folgern Personalverantwortliche daraus eher, dass sie sich im Anschluss an die Schule selber beschäftigen und versorgen können.
Betreuung durch Dritte: „Monika Schmidt, geb. am 23.08.19XX, ledig, zwei Kinder (drei und fünf Jahre, Betreuung im Krankheitsfall durch Schwiegermutter gesichert)“. Diese Formulierung bietet sich an, wenn Befürchtungen ausgeräumt werden sollen, dass kleinere Kinder im Krankheitsfall zu einer Abwesenheit der Mutter am Arbeitsplatz führen.
Feste Partnerschaft: „Monika Schmidt, geb. am 23.08.19XX, in fester Partnerschaft lebend, zwei Kinder (drei und fünf Jahre, Betreuung im Krankheitsfall durch Dritte geregelt)“. Statt „ledig“ ist hier die Angabe „in fester Partnerschaft lebend“ verwendet worden, da dieser „neue Familienstand“ signalisiert, dass die Erziehung und Fürsorge für die Kinder partnerschaftlich geteilt wird.
Selbstverständlich kann auf die Nennung der Kinder im Lebenslauf auch verzichtet werden, schließlich ist dies keine Pflichtangabe. Allerdings erfährt der Arbeitgeber über die Steuerklasse seiner Angestellten letztendlich sowieso, ob diese Kinder haben oder nicht. Und manche Arbeitgeber erwähnen sogar Elternzeiten in Arbeitszeugnissen, obwohl dies nur in Ausnahmefällen geboten ist.
Dennoch ist es durchaus eine Überlegung wert, im Anschreiben und im Lebenslauf zunächst nur Einstellungsargumente, also das besondere berufliche Profil und die individuellen Stärken in den Mittelpunkt zu rücken. Die eigenen Kinder können dann ja immer noch im Vorstellungsgespräch erwähnt werden.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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