Frage: Haben auch Minijobber Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gesetzlich festgelegt.
Nach § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Und dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeitet.
Allerdings versuchen viele Arbeitgeber den zusätzlichen Arbeitsaufwand zu vermeiden, den ein aussagekräftig formuliertes Zeugnis nun einmal verursacht.
Im § 630 BGB heißt es: "Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern."
Keinesfalls sollten Minijobber sich mit einem einfachen Arbeitszeugnis begnügen, das im Wesentlichen nur die Beschäftigungsdauer und die Stellenbezeichnung umfasst. Besser ist immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das umfassende Aussagen zu den ausgeübten Tätigkeiten enthält, auf Arbeitsmotivation, Arbeitsweise und Belastbarkeit eingeht und idalerweise auch die Vorzüge des Arbeitnehmers betont ("Stärken").
Insbesondere die Minijobber, die mittelfristig wieder den Einstieg in eine Vollzeitstelle suchen, können sich mit einem aussagekräftigen Arbeitszeugnis einen echten Vorteil im Bewerbungsverfahren verschaffen.
Werden der Aufgabenblock und die ausgeübten Tätigkeiten umfangreich beschrieben und strukturiert dargestellt, wird deutlich, dass die Bewerberin oder der Bewerber über viel nützliche Erfahrung und hilfreiches Wissen verfügen. Auf diese Weise werden Selbstbeschreibungen aus dem Anschreiben und dem Lebenslauf zusätzlich verstärkt. Allerdings aus Sicht eines Dritten!
Weiter können auch besondere Leistungen hervorgehoben werden, die deutlich machen, dass der Mitarbeiter besonders engagiert, innovativ oder kundenfreundlich ist. Beispielsweise Verbesserungen in den Arbeitsabläufen, Urlaubsvertretungen von Vollzeitkräften oder auch ein gelungener Umgang mit Kunden.
Allerdings müssen Minijobber damit rechnen, dass Arbeitgeber mit Ausflüchten und Ablehnung auf den Zeugniswunsch reagieren. Aus unserer Beratungspraxis (25 Jahre Erfahrung, über 6.000 zufriedene Kundinnen und Kunden) wissen wir, dass Drohungen mit dem Gang zum Rechtsanwalt oft für unnötig verhärtete Fronten sorgen.
Oft ist es hilfreicher, selber eine Lösung anzubieten. Damit meinen wir, dass ein eigener Vorschlag für aussagekräftiges Mini-Jobber-Zeugnis vorgelegt werden sollte.
Die Erfahrung bestätigt, dass viele Arbeitgeber den Entwurf gerne übernehmen, weil sie ihn nur noch auf das Geschäftspapier übertragen und unterschreiben müssen.
Daher empfehlen wir einen eigenen Entwurf einzureichen. Nutzen Sie unsere über 800 vollständig ausgearbeiteten Zeugnismuster, um sich Ihre gute und engagierte Mitarbeit schriftlich bestätigen zu lassen.
Übrigens, das Wort "Minijob" braucht im Arbeitszeugnis nicht zwingend aufzutauchen. Sie können im Einleitungsabsatz auch so formulieren.
"Herr Christian Schmidt, geb. am 19. Mai 19XX, war vom 1. Januar bis zum 30.Juni 20XX für uns im Bereich Wareneingang tätig. Seine Arbeitszeit umfasste ca. 40 Stunden im Monat. Zu den Aufgaben von Herrn Schmidt gehörte im Wesentlichen:"
Die nun folgenden Aufgaben und Tätigkeiten und die dazugehörigen Formulierungen für Bewertungen können Sie unseren Zeugnismustern entnehmen.
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Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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