Duzen im Anschreiben ✓ Richtige Anrede ✓ Flexibel von Sie auf Du im Vorstellungsgespräch ✓ Richtige Anrede ✓ Unternehmenskultur ✓
Sie verbreiten sich wie eine Seuche, Stellenanzeigen, in denen Bewerberinnen und Bewerber geduzt werden.
Soll man die platte Ansprache im Anschreiben aufgreifen? Schießt man sich ins Abseits, wenn man in den Bewerbungsunterlagen siezt? Und was ist der wahre Grund fürs Duzen?
Wer regelmäßig Stellenanzeigen liest und auswertet, hat sicherlich schon festgestellt, dass immer mehr Ausschreibungen in der Du-Form verfasst werden.
Ursprünglich war diese Form der Ansprache Personalabteilungen vorbehalten, die gegenüber Ausbildungsplatzsuchern und Praktikanten jugendlicher und moderner auftreten wollten.
In einem zweiten Schritt zogen immer mehr Internet-Start-Ups nach. Das „Du“ im Text sollte ein unverkrampftes Arbeitsklima ausdrücken. Und insbesondere zur Abgrenzung gegenüber Konzernen mit starren Abläufen und formalen Entscheidungsprozessen dienen.
Auch in den Ausschreibungen von Non-Profit-Organisationen lässt sich häufiger die Du-Form finden.
Und mittlerweile werden in Stellenanzeigen von "modernen Unternehmen" auch Controller/-innen, Marketingmitarbeiter/-innen oder Logistiker-/innen geduzt, Tendenz zunehmend.
Wenn in der Stellenanzeige geduzt wird, stellt sich Bewerberinnen und Bewerbern automatisch die Frage, ob sie diese direkte Form der Ansprache auch im Anschreiben aufgreifen sollen - oder sogar müssen.
Die Erwartungshaltungen auf der Firmenseite sind hier allerdings eindeutig, zumindest wenn man die Umfrage von 8careers und JOB AD PARTNER heranzieht, die unsere eigenen Erfahrungen durchaus bestätigt.
Personalverantwortliche wünschen sich keine Anschreiben in der Du-Form. Im Gegenteil, mit sehr wenigen Ausnahmen erwarten die Firmen nach wie vor „dass sich der Arbeitssuchende an sie unter Einhaltung aller traditionellen Kommunikationsnormen wendet.“
Für Anschreiben bedeutet dies, dass die klassische Anrede „Sehr geehrte Frau Müller“ und nicht „Hallo Petra“ erwartet wird. Und zwar auch dann, wenn die Arbeitssuchenden zuvor in der Du-Form angesprochen wurden.
Als Mittelweg bieten sich saloppere Anreden wie „Hallo Frau Müller“, „Guten Tag Frau Müller“ und seltener auch „Liebe Frau Müller“ an.
Wird in einer Stellenanzeige geduzt, sollten sich Bewerberinnen und Bewerber mental darauf einstellen, dass telefonische und persönliche Vorstellungsgespräche häufig ebenfalls in der Du-Form geführt werden.
Dass Ausbildungsplatzsucher ihre Antworten auf in der Du-Form gestellte Fragen in der Sie-Form geben, ist zu erwarten.
Hochschulpraktikanten, künftige Start-Up-Mitarbeiter und weitere Bewerber sollten auf derartige Duz-Offensiven der Firmenseite dann flexibel reagieren und im Gespräch ebenfalls auf das „Du“ umsteigen.
Unserer persönlichen Ansicht nach wird häufig dann in Stellenanzeigen geduzt, wenn die Verdienstmöglichkeiten eher bescheiden sind.
Schließlich sind Formulierungen wie „wir suchen eine Berufseinsteigerin“ oder „wir wünschen uns ein bis zwei Jahre Berufserfahrung“ bei einer konsequenten Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes/AGG äußerst problematisch.
Das Duzen dagegen erfüllt oftmals den gleichen Zweck, ist aber - zumindest noch - legal.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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