Kündigung und Arbeitszeugnis in der Probezeit ✓ Aussagekräftiges Zeugnis anfordern ✓ Fehlendes Zeugnis erklären ✓ Zeugnisalternativen ✓
Der Schamfaktor ist hoch, niemand spricht gerne darüber, dennoch kommt es regelmäßig vor - die Rede ist von der Kündigung in der Probezeit.
Damit verbunden ist auch die Frage, ob ein Arbeitszeugnis für den kurzen Beschäftigungszeitraum überhaupt notwendig ist. Und ob man nicht einfach darauf verzichten kann.
In unserer Beratungspraxis werden wir mit allen Höhen und Tiefen des Arbeitslebens konfrontiert. Zu den wirklichen Tiefpunkten zählt dabei eine Kündigung in der Probezeit.
Vorurteil Minderleister: Tiefpunkt deshalb, weil der gekündigte Arbeitnehmer für Außenstehende oft das Stigma des Minderleisters hat.
Vorurteil Überforderung: Ihm oder ihr wird unterstellt, dass er mit den Anforderungen in der neuen Stelle wohl nicht zurechtgekommen ist und ihm dem deshalb innerhalb weniger Monate, manchmal sogar nur Wochen, durch den Arbeitgeber gekündigt wurde.
Realität Eigenkündigung: Bei genauerem Hinschauen ist allerdings festzustellen, dass auch Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen. Schließlich können Arbeitsabläufe so chaotisch, Verantwortlichkeiten so ungeklärt und Abteilungskriege so festgefahren sein, dass ein schneller Abgang dann die beste Lösung ist.
Kommt häufiger vor als gedacht: Wenn wir die Bewerbungsunterlagen von Fachkräften und Führungskräften mit mehr als 25 Berufsjahren Erfahrung optimieren, kommt es gar nicht so selten vor, dass das eine oder andere Arbeitszeugnis fehlt.
Vergessen anzufordern: Manchmal liegt für frühere Arbeitsverhältnisse nur ein "gutes" Zwischenzeugnis, aber das Abschlusszeugnis fehlt, weil die neue Stelle so viel Spaß gemacht hat oder so fordernd war, dass der Beschäftigte einfach vergessen hatte das abschließende Arbeitszeugnis einzufordern und die Firma nicht von sich aus aktiv wurde.
Verloren durch Umzug: Manchmal ist ein Arbeitszeugnis einfach verloren gegangen, beispielsweise bei einem Umzug.
Im Streit gegangen: Und manchmal gab es handfesten Streit bei der Kündigung und Vertragsauflösung, der auf Seiten des Arbeitgebers zu einer Verweigerungshaltung in Sachen Arbeitszeugnis führte, die vom ehemaligen Arbeitnehmer - wider besseren Wissens - hingenommen wurde.
Aufwand gescheut: Auch bei einer Kündigung in der Probezeit, verweisen manche Arbeitgeber gerne darauf, dass der Aussagegehalt über eine so kurze Beschäftigungsdauer doch eher gering sei, man daher auf das Zeugnis - trotz rechtlichem Anspruch - doch einfach verzichten könne.
Persönliche Referenz statt Zeugnis: Aus Sicht des Arbeitnehmers kann auf ein Arbeitszeugnis verzichtet und stattdessen eine persönliche Referenz genannt werden.
Unbekannter Vorteil: Nur wenigen Bewerberinnen und Bewerbern ist bekannt, dass persönliche Referenzen nicht nur durch ehemalige Vorgesetzte gegeben werden können.
Kollegen, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten: Ebenso sinnvoll sind Referenzen von ehemaligen Kollegen aus der eigenen oder einer anderen Abteilung, von ehemaligen Mitarbeitern und auch von ehemaligen Kunden oder Lieferanten.
Vorherige Arbeitszeugnisse: Weiter ist in Vorstellungsgesprächen der Verweis auf "gute" oder "sehr gute" frühere Arbeitszeugnisse sinnvoll, die sich auf einen längeren Beschäftigungszeitraum beziehen und daher auch mehr Aussagekraft haben.
Ungünstig "einfaches Zeugnis": Denkbar ist darüber hinaus ein einfaches Zeugnis, dass lediglich den Beschäftigungszeitraum und die Aufgabenbereiche auflistet, aber auf einzelne Bewertungen und die wichtige Gesamtnote verzichtet.
Vorurteile besser nicht aktivieren: Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass der Arbeitnehmer mit dieser Variante das genannte Stigma "Dies wären seine Aufgaben gewesen, leider konnte er sie nicht erfüllen." ungewollt bestätigt.
Besser "qualifiziertes Arbeitszeugnis" Daher ist - aus unserer Sicht - ein straff formuliertes, aber dennoch qualifiziertes Zeugnis die beste Lösung.
Empfehlung "Note gut": Es sollte der Note "gut" entsprechen, weil ein "sehr gut" bei sehr kurzer Beschäftigungsdauer eher unglaubwürdig wirkt. Und weil ein "befriedigend" wiederum das Vorurteil es mit einem Minderleister zu tun zu haben eher verstärken würde.
Kurze Beschäftigungsdauer erklären: Ein qualifiziertes "gutes" Arbeitszeugnis hilft dabei, auf äußere Umstände hinzuweisen, die letztendlich zur Kündigung in der Probezeit führten.
Äußere Umstände überzeugen: Beispielsweise ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld des Unternehmens, ein plötzlicher Weggang des Vorgesetzten, der noch im Vorstellungsgespräch als künftiger Chef präsentiert wurde, einer Übernahme des Unternehmens durch einen Mitbewerber am Markt oder einer neu geschaffenen Stelle mit völlig ungeklärten Zuständigkeiten und Ressourcen.
Fazit: Sollten Sie im Rahmen einer Kündigung in der Probezeit die Chance haben, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bekommen, empfehlen wir Ihnen diese Chance zu nutzen. Idealerweise mit einem eigenen Entwurf, damit böse Überraschungen ausbleiben. Dabei helfen Ihnen unsere Muster und Vorlagen aus dem Downloadbereich.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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