Reicht es aus, wenn eine Person das Arbeitszeugnis unterschreibt?
Oder müssen es immer zwei sein?
Muss ein Personalmitarbeiter unterzeichnen?
Welche Unterschrift steht "links" und welche "rechts"?
Zunächst ein Blick in die anspruchsvolle Zeugnisrealität. Denn hier schreiben echte Zeugnis- und Karriereberater und keine werbefinanzierten Blogger, die noch nie in Ihrem Leben ein Arbeitszeugnis verfasst haben.
Unseren Empfehlungen und Hinweisen können Sie bei diesem wichtigen Thema vertrauen!
Wir haben in vergangenen 25 Jahren über 6.000 Zeugnisse gesehen und analysiert.
Davon enthalten etwa ein Drittel nur eine Unterschrift und die anderen zwei Drittel sind mit zwei Signaturen versehen. Es gibt in der Zeugnispraxis also häufiger die "doppelte Unterschrift".
Arbeitszeugnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sehen oft anders aus als die von Konzernen. Wenn die Zeugnisarbeit eher "nebenbei" erledigt wird, unterschreibt häufig nur der Geschäftsführer, der oft auch Inhaber ist.
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, die vorschreibt, dass ein Arbeitszeugnis von zwei Personen unterschrieben werden muss. Allein aus dem oft zu sehenden Brauch der "doppelten Bestätigung des mitgeteilten Inhalts" ist bisher keine Rechtspflicht abgeleitet worden.
Laut Rechtsprechung gilt, dass das Zeugnis (hier: Aufbau und alle Inhalte) von einem gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugten Mitarbeiter des Unternehmes unterschrieben werden soll.
Das Zwischenzeugnis einer Mitarbeiterin im Einkauf kann vom Leiter Einkauf unterschrieben werden. Ein Mitglied der Geschäftsleitung muss nicht zwingend unterschreiben.
Wenn zwei Personen das Zeugnis unterschreiben, ist dies häufig ein Fachvorgesetzer und auch ein Mitarbeiter aus der Personalabteilung.
Allerdings gibt auch hier keine rechtlichen Vorgaben für Details und in der Praxis viele Variationen.
Zu sehen sind beispielsweise Unterschriften von zwei Vorständen, CEO und CFO, unter einem Zeugnis für eine Leiterin Controlling. Oder die Signaturen der Geschäftsführerin und des Leiters Verkauf unter der Beurteilung eines Teamleiters Marketing und Verkauf.
Häufig unterschreibt links die Fachvorgesetzte und rechts die HR-Mitarbeiterin (Personalabteilung). Häufig ist es aber auch genau anders herum. Eine Wertigkeit beziehungsweise versteckte Abwertung kann daraus nicht abgeleitet werden.
Ob die Unterschrift aus der Personalabteilung vom Leiter oder vom Personalrefenten sein muss oder darf, ist ebenfalls nicht festgelegt.
Es macht sich in Arbeitszeugnissen von Führungskräften allerdings besser, wenn neben der Unterschrift vom Vorstand die der Personalleiterin aufgeführt ist, und nicht die der Mitarbeiterin Personalservice.
Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.
Entscheidend ist auch hier, wie oben dargestellt, dass ein weisungsbefugter Mitarbeiter des Unternehmens das Zeugnis abzeichnet.
Eine spezielle Frage taucht im Internetzeitalter gelegentlich auf: Muss ein Zeugnis überhaupt unterschrieben werden?
Zeugniskenner werden hier vielleicht die Stirn runzeln, weil sie die Frage an sich für banal und überflüssig halten. Schließlich sollte nach den hier gemachten Ausführungen klar sein, dass eine schriftliche Beurteilung erst durch die Unterschrift eines weisungsbefugten Mitarbeiters Wirkung entfaltet.
Tatsächlich ist es aber so, dass Arbeitszeugnisse von manchen Firmen per E-Mail-Anhang an ehemalige Arbeitnehmer verschickt werden. Und dann kann die Unterschrift durchaus auch einmal fehlen.
Hier sollten Sie selbstverständlich eine Nachbesserung einfordern. Und meist wird sich diese nicht allein auf die fehlende Unterschrift beziehen.
Da es zu fast allen Aspekten und Fragen rund um das Arbeitszeugnis schon Rechtsstreitigkeiten gegeben hat, gibt es auch Entscheidungen dazu, ob Unterschriften negativ gedeutet werden können.
So entschied das Arbeitsgericht Kiel, dass ein Zeugnis mit einer Unterschrift, die wie ein traurig dreinschauender Smiley aussah, noch einmal neu ausgefertigt werden musste. Sonst könne diese Auffälligkeit womöglich als verdeckte Abwertung ("Geheimcode") verstanden werden.
Auch auffällig schräg verlaufende Unterschriften sind von Gerichten schon kritisiert worden. Es gelte, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Unterschrift hätten, mit welcher der Verfasser auch normalerweise betriebliche Dokumente unterzeichne.
Dabei komme es nicht auf böswillige Hintergedanken an.
Es reiche aus, wenn Dritte vermuten könnten, dass der Unterzeichner sich von den gemachten Aussagen in der Beurteilung womöglich distanziere und dadurch Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Formulierungen hervorrufe.
Hier können Sie ansetzen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Zeugnis schwach, lieblos oder abwertend formuliert ist.
Überprüfen Sie die Gesamtnote!
Achten Sie auf Substanz in der Aufgabenbeschreibung!
Verdeutlichen Sie Ihre zuverlässige Arbeitweise!
Überprüfen Sie den Schlussabsatz mit dem Kündigungsgrund ("auf eigenen Wunsch" oder "aus betrieblichen Gründen" und weitere)!
Heben Sie besondere Leistungen und Erfolge hervor!
Reichen Sie eine "gute" oder "sehr gute" Vorlage ein!
Hier finden Sie aussagekräftige Muster für Fachkräfte
Unsere bewährten Zeugnisvorlagen und Zeugnistipps helfen Ihnen, ein Top-Zwischenzeugnis für anstehende Bewerbungen zu bekommen. Oder ein Endzeugnis mit Substanz zu erhalten.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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