Frage: Wie umfangreich soll die Aufgabenbeschreibung im Arbeitszeugnis sein?
"In unserer Beratungspraxis zum Arbeitszeugnis erleben wir regelmäßig, dass Aufgabenbeschreibungen zu knapp sind.
Es kommt vor, dass wichtige Aufgaben fehlen, weil diese beispielsweise in den ersten beiden Jahren eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt worden sind, aber nicht mehr im dritten und letzten Jahr.
Das Arbeitszeugnis gibt aber Auskunft über die gesamte Beschäftigungsdauer. Daher sind alle wesentlichen Aufgaben zu erwähnen, die das Arbeitsverhältnis insgesamt betreffen.
Weiter ist ein Aufgabenblock auch immer dann länger auszugestalten, wenn die Beschäftigungsdauer fünf oder mehr Jahre umfasst. Es sollte deutlich werden, dass sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer beruflich weiterentwickelt haben, indem sie Kollegen vertreten, neue Aufgaben übernommen, in Projekten mitgearbeitet oder diese sogar geleitet haben.
Wer Anregungen für die Ausgestaltung seines Aufgabenblockes sucht, wird in unseren PDF-Downloads für Fachkräfte und Führungskräfte fündig. Die Downloads enthalten 100 berufsbezogene Tätigkeiten, die sehr schnell dabei helfen, für mehr Substanz im Aufgabenblock zu sorgen."
Antwort von Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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