Feste Stelle, woanders bewerben ✓ Chef über Wechselwunsch informieren ✓ Kündigung wegen Bewerbung ✓ hinter dem Rücken ✓
Sich aus einer ungekündigten Stelle heraus zu bewerben, ist der Königsweg. Schließlich müssen Sie dann unangenehme Fragen dieser Art beim Vorstellungsgespräch nicht wirklich fürchten:
- „Warum hat man Ihnen gekündigt?“ oder
- „Man hat Ihnen also gekündigt: Was hat Ihr Chef denn an Ihnen zu kritisieren?“.
Allerdings brodelt eigentlich in jeder Firma zu jedem Thema immer die Gerüchteküche. Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre Wechselabsichten und Ihr Kündigungswunsch (4 kostenlose Musterschreiben als PDF) nicht zu früh bekannt werden.
Diesen Vorsatz fassen eigentlich alle Arbeitnehmer, die sich diskret und heimlich bewerben. In der Praxis kommt es dann aber doch häufig zu unangenehmen Situationen, weil beispielsweise vorab im Vertrauen informierte Kollegen direkt oder indirekt den Chef informiert haben.
Zu lieb: Völlig unbedarfte Bewerberinnen und Bewerber sorgen oft auch für Verstimmung am Arbeitsplatz, weil sie
- mit Personalberatern intensive Gespräche während der Arbeitszeit führen,
- Bewerbungsunterlagen per E-Mail über den Firmenaccount versenden,
- während der Arbeitszeit Anschreiben und Lebenslauf am Firmen-PC verfassen.
Konsequenzen bedenken: Ein derartiger Missbrauch von Arbeitszeit und Arbeitsmitteln kann schnell zu einer Abmahnung führen, die als Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung gilt.
Und damit wäre die eben noch produktive und positive Stimmung am Arbeitsplatz auf Dauer negativ eingetrübt.
Diskret bleiben: Daher empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, weder Kollegen, auch nicht „beste Kollegen“, noch Ihre direkten Vorgesetzten oder die "Chefetage" über Ihre Bewerbungswünsche und –aktivitäten frühzeitig zu informieren.
Gleiches gilt übrigens auch für Kunden und Geschäftspartner, mit denen Sie eventuell bei der täglichen Arbeit zu tun haben.
Indirekt gestreute Gerüchte: Auch aus diesem Personenkreis können Ihre Beschwerden über mangelnde Wertschätzung, unzumutbare Arbeitsbedingungen oder einen „cholerischen Chef“ schneller zurück ins Unternehmen fließen, als Ihnen lieb ist.
Schriftliches Angebot: Die Erfahrungen unserer Kundinnen und Kunden belegen eindeutig, dass Sie Ihren Chef erst dann informieren, beziehungsweise kündigen sollten, wenn Ihnen ein vom neuen Arbeitgeber unterschriebenes Vertragsangebot vorliegt.
In seltenen Fällen ist es dann noch möglich, ein „Bleibeangebot“ zu verhandeln, das mit einem Karrieresprung, mehr Gehalt und mehr Verantwortungsbereichen verbunden ist.
Beziehungsebene zerstört: In der Regel funktioniert diese Überraschungstaktik aber nicht, zerstörtes Vertrauen lässt sich üblicherweise nicht wieder herstellen.
Bedenken Sie daher die Konsequenzen Ihrer Bewerbungsaktivitäten, bewerben Sie sich diskret und kündigen Sie erst dann offen (4 kostenlose Musterschreiben Kündigung als PDF), wenn Sie ein passendes Angebot erhalten haben.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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