Wie viel Abfindung? ✓ Tipps und Argumente für Verhandlung ✓ Fehler in der Kündigung -> mehr Geld ✓ Aufhebungsvertrag prüfen ✓
- Gibt es den Abfindungspoker wirklich?
- Wenn ja, mit welchen Argumenten können Sie wo ansetzen?
- Und wie können Sie taktisch vorgehen?
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Nur in Ausnahmefällen bestehen (tarif-)vertragliche Ansprüche oder solche aus Sozialplänen, beispielsweise dann, wenn ein Konzern eine Niederlassung schließt.
Dennoch gibt es für findige Zeitgenossen durchaus Ansprüche auf einen finanziellen Nachschlag im Rahmen einer Kündigung (4 kostenlose Muster PDF).
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die eine Abfindung eher mit Blick auf die Vergangenheit verhandeln wollen, ist die Perspektive von Arbeitgebern nach vorne gerichtet, also in Richtung Zukunft.
Ist dem Arbeitgeber nämlich bei der Kündigung (so im Vorstellungsgespräch erklären) ein gravierender Fehler unterlaufen, besteht der Arbeitsvertrag weiter, oftmals für einen langen Zeitraum.
So werden Abfindungen regelmäßig vor Gericht in Kündigungsschutzverfahren ausgehandelt. Und ca. 80 Prozent der Gerichtsverfahren werden einvernehmlich mit einem Abfindungsvergleich beendet.
Um die Höhe einer Abfindung zu berechnen, kann die Faustformel „pro Beschäftigungsjahr ein halbes Brutto-Monatsgehalt“ verwendet werden.
Beträgt das Brutto-Monatseinkommen eines Angestellten also 4000 Euro und war der Angestellte fünf Jahre beschäftigt, ergibt sich aus der Faustformel:
5 (Beschäftigungsjahre) x 2000 Euro (halbes Monatsgehalt) = 10.000 Euro.
Ist dann davon auszugehen, dass die Kündigung (15 Beispiele fristlos) sehr wahrscheinlich unwirksam ist, kann die Summe der Abfindung noch deutlich höher ausfallen. Daher ist ein findiger und erfahrener Anwalt hier sicherlich sein Geld Wert.
Es lohnt sich daher grundsätzlich eine Kündigung (und auch eine Abmahnung) vom juristischen Experten überprüfen zu lassen. Als Karrierecoaches erleben wir regelmäßig, dass Arbeitgeber plötzlich sehr rational auf Angebote des Rechtsbeistandes reagieren, wenn diese inhaltlich gut begründet sind.
Zusatztipp: Nehmen Sie in eine entsprechende Abfindungsvereinbarung auch immer den Zusatz „Der Arbeitnehmer erhält ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, das nach seinem konkreten Wortlaut ausgestellt wird.“
Die bloße Formulierung „… erhält ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.“ ist häufig zu wenig, denn wenn hier Unstimmigkeiten auftauchen, lassen sich diese juristisch kaum noch beseitigen.
Eventuell etwas weniger Abfindung: Da Sie ohnehin einen Verhandlungsspielraum bei der Höhe der Abfindung einplanen sollten, können Sie im Gegenzug von Ihrem Anwalt die entsprechende Vereinbarung zu Ihrem Arbeitszeugnis (Muster PDF) festhalten.
Dafür deutlich besseres Zeugnis: Dieses qualifizierte Arbeitszeugnis formulieren wir bei Bedarf gerne für Sie! Schließlich haben wir in über 20 Jahren Beratungstätigkeit schon über 5000 Arbeitszeugnisse von Fachkräften, Führungskräften und Top-Managern gesichtet, und wissen genau, worauf es bei einem glaubwürdigen und aussagekräftigen Zeugnis im Detail ankommt.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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