Erst Weihnachtsgeschenk, dann Kündigung oder Abmahnung

Von Püttjer - Schnierda

Geschenk: Bis zu welcher Höhe erlaubt? ✓ Präsente zu Weihnachten ✓ Position des Beschenkten ✓ strenge Compliance-Regeln ✓

 

Keine Frage, kleine Präsente und Aufmerksamkeiten von Geschäftspartnern zur Weihnachtszeit können bei der beschenkten Führungskraft oder Fachkraft durchaus zu einem kleinen Sympathiebonus führen.

Aber was ist eigentlich ein „kleines Weihnachtsgeschenk“?

Wo genau liegt die Grenze, ab der Probleme drohen, die bis zur fristlosen Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder zumindest einer Abmahnung (Liste: 50 Gründe) führen können?

 




Es gibt keine 25,- oder 30,- Euro Grenze

In der Arbeitswelt kursieren so manche Mythen, die sich, trotz gegenteiliger Realität, hartnäckig halten.

Beispielsweise glauben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass erst drei Abmahnungen endgültig zu einer Kündigung führen, was leider falsch ist.

Und ebenso häufig ist bei der Annahme von Geschenken zu hören, dass bis zu einer Grenze von 35,- Euro doch alles in Ordnung sei. Aber auch diese „Regel“ ist in dieser Allgemeingültigkeit definitiv überholt, falsch - und gefährlich für den Beschenkten.

 




Compliance-Regeln für Geschenke

Problematisch ist hier besonders, dass es keine allgemeine gesetzliche Vorgaben gibt, die für alle Beschäftigte jeglicher beruflichen Position gleichermaßen gilt.

Große Konzern haben nach zahlreichen Bestechungs- und Korruptionsskandalen eindeutige Compliance-Regeln definiert, die teilweise sogar die Annahme jeglicher Geschenke zu jeglichem Anlass vollständig untersagen.

Mittelständische Unternehmen haben manchmal interne Richtlinien und Vorgaben erstellt, an die die Arbeitnehmer regelmäßig erinnert werden sollten.

Und Kleinbetriebe oder Start-Ups haben sehr oft überhaupt keine schriftlichen Regeln in Sachen erlaubter Weinachtsgeschenke erstellt. Was aber im Streitfall nicht vor unangenehmen Konsequenzen schützt.

Grundsätzlich gilt, dass weder ein Vertriebsleiter die Kiste mit Bordeaux Weinen, die ein wichtiger Schlüsselkunde per Post zukommen lässt, behalten darf, weil hier sofort der Eindruck entstehen könnte, dass nicht nur ein arbeitsrechtliches, sondern sogar ein strafrechtliches Vergehen vorliegt (beispielsweise unzulässige Rabattgewährung).

Noch darf ein Strategischer Einkäufer Präsente von Lieferanten, beispielsweise Tickets für ein Fußballspiel, entgegennehmen (Verdacht auf Akzeptanz überhöhter Einkaufspreise).

 

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Meist unschädlich: Kugelschreiber, Kalender, Krimskrams

Erlaubt sind eigentlich nur Zuwendungen von sehr kleinem Wert, beispielsweise (einfache) Werbekugelschreiber, Tisch- oder Wandkalender, Schlüsselanhänger oder selbstklebende Notizblöcke.

Aber Vorsicht, sobald es nicht mehr um Plastikkugelschreiber, sondern um edle Schreibgeräte geht, ist die erlaubte Grenze schon wieder überschritten.

 




Grundregel: Das ist wirklich erlaubt

Insgesamt gilt die Grundregel, dass ein Geschenk nur dann angenommen werden sollte, wenn die Zuwendung so klein ist, dass dadurch berufliche Entscheidungen in keinem Fall beeinflusst werden können.

Aber auch hier sollten Führungs- und Fachkräfte nicht allzu leichtsinnig „Kleinigkeiten“ annehmen. Werden nämlich mehrere kleinere Präsente vom gleichen Schenker zeitlich gestaffelt übergeben, drohen ebenfalls die geschilderten ernsthaften Probleme, also schlimmstenfalls sogar die fristlose Kündigung.

Daher empfehlen wir Ihnen auf die Annahme von Geschenken grundsätzlich zu verzichten. Und wenn Sie eine Führungskraft sind, die die Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst nimmt, sollten Sie überlegen, ob Sie per Rundmail vor Beginn der Vorweihnachtszeit kurz darüber aufklären, was in Ihrem Unternehmen erlaubt und was ausgeschlossen ist.

 

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Bumerang-Effekt: Wenn Geschäftspartner Manager anschwärzen

Dass die unerlaubte Annahme eines Geschenks sich auch noch nach Monaten oder Jahren als unbeabsichtigtes Eigentor herausstellen kann, hat der Fall eines seinerzeitigen ThyssenKrupp-Managers gezeigt.

Er hatte eine Armbanduhr im Wert von rund 4.800 Euro als Geschenk für seine Frau von einem ausländischen Geschäftspartner angenommen.

Der ehemals geschätzte Partner war dann wohl verärgert, weil die mit dem Geschenk erwünschten persönlichen Vorteile nicht eingetreten waren. Daraufhin schwärzte er den Top-Manager an, der seiner Kündigung wohl nur noch durch den eigenen Rücktritt zuvorkam.

Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches 

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