Wegen eines Rechtschreibfehlers und der falschen Angabe des Geburtsortes hatte eine Arbeitnehmerin Korrekturen an ihrem Zeugnis gefordert.
Der Arbeitgeber kam dieser Aufforderung nach, allerdings verschlechterte er dabei auch das "stets einwandfreie" Verhalten zum "einwandfreien" Verhalten.
Aber sind nachträgliche Veränderungen zum Negativen aber überhaupt zulässig?
Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Arbeitgeber an den bisherigen - vom Arbeitnehmer nicht beanstandeten Zeugnistext - gebunden ist.
Nachträgliche Verschlechterungen im Arbeitszeugnis (hier: Aufbau und alle Inhalte) seien nur ausnahmsweise zulässig, nämlich dann, wenn dem Arbeitgeber nachträglich Umstände bekannt würden, die die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers negativ erscheinen lassen würden.
Die beanstandete nachträgliche Verschlechterung war also unzulässig. BAG, Urteil vom 21.06.2005, 9 AZR 352/04
Von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern hören wir häufiger, dass diese Bedenken haben, Korrekturen am Zeugnis einzufordern.
Denn im Hintergrund schwingt immer die Angst mit, dass die nächste Zeugnisversion im Ergebnis dann plötzlich schlechter sein könnte. Viel Vorgesetzte, Inhaber, Geschäftsführer oder auch Personalmitarbeiter reagieren abwehrend, ungehalten oder gar patzig, wenn Rechtschreibfehler und inhaltliche Unzulänglichkeiten angesprochen werden.
Schließlich ist jede Korrektur mit zeitlichem Aufwand und Mehrarbeit verbunden. Abwehrreaktionen sind zwar nachvollziehbar. Aber dennoch sollten Sie freundliche, aber beharrlich Korrekturen verlangen, wenn Sie diese für nötig halten.
Unserer Erfahrung nach (Optimierung von über 6.000 Arbeitszeugnissen, keine Rechtsberatung), lohnt es sich fast immer, Nachbesserungen zu verlangen. Insbesondere dann, wenn diese begründet und nachvollziehbar sind.
Analysieren Sie Ihre Arbeits- oder Zwischenzeugnis in einem ersten Schritt auf mögliche Fehler. Und machen Sie dann idealerweise konkrete Verbesserungsvorschläge zum Tätigkeitsblock, zur Gesamtnote, zu einzelnen Formulierungen oder zum wichtigen Schlussabsatz.
Hier können Sie ansetzen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Zeugnis schwach, lieblos oder abwertend formuliert ist.
Überprüfen Sie die Gesamtnote!
Achten Sie auf Substanz in der Aufgabenbeschreibung!
Verdeutlichen Sie Ihre zuverlässige Arbeitweise!
Überprüfen Sie den Schlussabsatz mit dem Kündigungsgrund ("auf eigenen Wunsch" oder "aus betrieblichen Gründen" und weitere)!
Heben Sie besondere Leistungen und Erfolge hervor!
Reichen Sie eine "gute" oder "sehr gute" Vorlage ein!
Hier finden Sie aussagekräftige Muster für Fachkräfte
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Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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