falsches Deutsch oder zulässig ✓ "stets zur vollsten" ✓ Gesamtnote korrekt formulieren ✓ voll, voller, am vollsten ✓ Eigenheiten der Zeugnissprache ✓
Das Bundesarbeitsgericht hatte zu klären, ob die Formulierung der Gesamtnote in einem Arbeitszeugnis in der Form "immer zu unserer vollsten Zufriedenheit" überhaupt zulässig ist.
Dass das vorgelegte Arbeitszeugnis insgesamt "sehr gut" war, war zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unstrittig. Strittig dagegen war, ob das Adjektiv "voll" durch die Form "vollstens" gesteigert werden kann.
Hierzu führte das Bundesarbeitsgericht aus, dass Adjektive wie "voll", "rund" oder "ganz" laut Duden zwar nicht vergleichsfähig sind, also eigentlich nicht gesteigert werden können.
Dennoch werde in der Zeugnissprache das Wort "vollste Zufriedenheit" regelmäßig verwendet. Daher sei dieser Wortgebrauch für ein "sehr gutes" Zeugnis üblich - und auch zulässig.
BAG, Urteil vom 23.09.1992, 5 AZR 573/91
- "Seine Leistungen waren insgesamt stets sehr gut."
- "Seinen Aufgabenbereich bewältigte er stets sehr gut."
- "Frau Schmidt führte alle Aufgaben stets zu unserer außerordentlichen Zufriedenheit aus."
- "Ihre Aufgaben erledigte sie stets zu unserer außerordentlichen Zufriedenheit. Sie war für uns eine äußerst wertvolle Mitarbeiterin."
- "Er entsprach unseren hohen Erwartungen jederzeit in allerbester Weise und war für uns ein sehr wertvoller Mitarbeiter."
Quelle für diese Zeugnisformulierungen: 1000 bzw. 1300 Beispiele für Einzel- und Gesamtnoten als PDF-Download.
Schließlich wäre es doch schade, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine "sehr gute" Gesamtnote ins Zeugnis schreiben möchte und es dann "bloß" einen Streit über die Formulierung gäbe.
Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches
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