❓ Was ist der öffentliche Dienst? Definition: Der Staatsdienst mit Beamten, Angestellten und Arbeitern, die für das Wohl des Gemeinwesens arbeiten.
Was ist der öffentliche Dienst? Der Staatsdienst mit über 5 Millionen Beschäftigten. Beamte und Angestellte arbeiten im öffentlichen Dienst. Beispielsweise als Lehrerinnen, Polizisten, Richterinnen, Verwaltungsangestellte oder Verwaltungsbeamte.
Zum öffentlichen Dienst gehören Kommunalverwaltungen, Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen. Ebenso Ministerien in den 16 Bundesländern und auf Bundesebene.
Wer im öffentlichen Dienst arbeiten will, sollte seine künftigen Aufgaben kennen.
Der öffentliche Dienst erledigt Aufgaben für die Allgemeinheit.
Hierzu gehören Verwaltungsaufgaben und die Finanzverwaltung. Auch Aufgaben der Bildung durch öffentliche Schulen. Eine zentrale Aufgabe ist die öffentliche Sicherheit (Polizei). Zu den Kernaufgaben des Staates gehört ebenso eine funktionierende Infrastruktur.
Im Sozialstaat der Bundesrepublik Deutschland bewilligt der öffentliche Dienst Sozialleistungen. Beispielsweise Kindergeld, Elterngeld, Bürgergeld, Wohngeld oder BAföG.
In Deutschland ist ein erheblicher Teil des Gesundheitswesen in öffentlicher Hand, beispielsweise Universitätskliniken und Kreiskrankenhäuser.
Verdeutlichen Sie in Vorstellungsgesprächen im öffentlichen Dienst, dass Sie Ihr Aufgabenfeld kennen.
Sie können aktiv Zuhören?
Oder besonders sorgfältig arbeiten?
Und im Umgang mit unterschiedlichen Menschen sind Sie kommunikativ geschickt?
Dann formulieren Sie glaubwürdige Beispiele für ihre Stärken, die gut zum öffentlichen Dienst passen.
Etwa ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Beamtinnen und Beamte, ca. 1,9 Millionen.
Beamtinnen und Beamte haben besondere Rechte und Pflichten. Ihren Dienst müssen sie am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und dürfen dabei allein nach Recht und Gesetz handeln. Gemäß Beamtenrecht ist es ihnen verboten zu streiken. Es gilt das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis gegenüber dem Staat.
Für Beamtinnen und Beamten gibt es eine Pflicht zur Neutralität und Verfassungstreue.
Der größere Teil der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind Tarifbeschäftigte, ca. 3,2 Millionen.
Für die Tarifbeschäftigten gilt ein eigener Tarifvertrag (TVöD). Für sie gilt nicht das Beamtenrecht, sondern das Arbeitsrecht. Die Höhe ihres Gehaltes wird in Entgeltverhandlungen der Arbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften verhandelt.
Üblicherweise sind Tarifbeschäftigte in der gesetzlichen Krankenkasse. Beamte sind meist privatversichert und erhalten zusätzliche eine Beihilfe.
Im Alter bekommen Tarifbeschäftigte eine Rente und keine Pension, die Beamten vorbehalten ist.
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