Werden akademische Grade und Titel im Arbeitszeugnis genannt?

Von Püttjer - Schnierda



Frage: Gehören akademische Grade oder Titel auch ins Arbeitszeugnis? Wenn ja, müssen sie vor jeder Namenswiederholung genannt werden?

 

"Umgangssprachlich zählen die Bezeichnungen "Professor (Prof.)" und "Doktor (Dr.)" zu den akademischen Titeln und "Diplom", "Master" oder "Bachelor" zu den akademischen Graden.

In unserer Beratungspraxis sehen wir häufig, dass die akademischen Titel durchgängig in einem Arbeitszeugnis verwendet werden. Wann immer der Name genannt wird, wird auch der vorangestellte Zusatz "Prof." oder "Dr." aufgeführt.

Akademische Grade dagegen werden in der Mehrheit der Arbeitszeugnisse nicht erwähnt, vorausgesetzt die Beurteilte oder der Beurteilte haben einen Abschluss einer staatlich anerkannten Hochschule vorzuweisen.

Es ist aber der Trend festzustellen, dass zwar in der Summe noch wenig, aber nach und nach immer mehr Arbeitszeugnisse im ersten Absatz, also in der Einleitung, einmalig den akademischen Grad des Arbeitnehmers erwähnen, beispielsweise "Frau Diplom-Ingenieurin Susanne Schmidt, geboren am ... ".

Im weiteren Verlauf des Zeugnisses wird der Grad dann nicht mehr wiederholt."

 

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Antwort von Christian Püttjer & Uwe Schnierda twitter: karrierecoaches

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